| Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen. | ||
| - | Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.07.2023 | |
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| Beschluss: | |
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| Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt. | |
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| Abstimmungsergebnis: 7 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Hetzles - Bereich Honings | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. | |
| Abstimmungsergebnis: 7 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Oberfranken | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt zu den einzelnen Unterpunkten wie folgt: | |
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| 1. | Der Sachverhalt wird im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle geregelt. |
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| 2. | Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann eine Gemeinde frei entscheiden, welchen Leitfaden sie für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anwendet. Der angewendete Leitfaden "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" von 2003 stellt aktuell die gängige Praxis dar, die auch bei den jeweiligen Unteren Naturschutzbehörden angewendet wird. |
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| 3. | Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgt wie üblich vor der Bekanntmachung. Die Verfahrensvermerke des Bebauungsplanes entsprechen bereits dem in den Planungshilfen aufgeführten Stand. Die Verfahrensvermerke der FNP-Änderung werden überarbeitet bzw. ergänzt. Nach Abschluss des Parallel-Verfahrens werden zunächst die Unterlagen zur FNP-Änderung beim Landratsamt Forchheim eingereicht. Nach der Genehmigung der FNP-Änderung wird die Satzung des Bebauungsplanes ortsüblich angezeigt und bekannt gemacht. |
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| 4. | Die in den Planunterlagen erwähnten relevanten DIN-Vorschrift wurden mittlerweile der Gemeinde Hetzles und der VG Dormitz zur Verfügung gestellt. Ein Hinweis zur Verfügungsstellung der erwähnten DIN-Vorschrift wird in der Begründung des Bebauungsplanes entsprechend ergänzt. |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim FB 41 Bauamt | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim FB 42 Naturschutz | |
| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Entgegen den Aussagen des Fachbereiches 42 existiert ein Landschaftsplan, der in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hetzles integriert wurde. Die Genehmigung zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht erging vom Landratsamt Forchheim am 29.05.2008 und wurde mit entsprechender Bekanntmachung am 13.06.2008 wirksam. | |
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| In der vorliegenden kleinräumigen Flächennutzungsplanänderung sind zudem keine umfassenden Anpassungen oder eine Neuerstellung der Landschaftsplanung für das gesamte Gemeindegebiet notwendig. | |
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| Planänderungen oder Anpassungen hinsichtlich Plantitel oder Bezeichnung sind nicht veranlasst. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim FB 44 Umweltschutz | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Behandlung der Stellungnahme erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim Kreisheimatpfleger | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und teilt die Bedenken hinsichtlich des Knotenpunktes nicht. Neben einer künftigen Mischgebietsfläche im Süden des Plangebietes, auf der bereits zum jetzigen Zeitpunkt, Ein- und Ausfahrten in gewissem Umfang stattfinden, werden lediglich vier Bauparzellen ausgewiesen. Für den künftig zu erwartenden Zusatzverkehr ist der Knoten ausreichend bemessen. | |
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| Der durch diese wenigen neuen Bauparzellen entstehende Zusatzverkehr ist als geringfügig einzuschätzen und intensiviert das Verkehrsaufkommen auch nicht soweit, dass ein Anpassungsbedarf der bestehenden Straßensituation in Honings erforderlich wird. Eine intensivierte Betrachtung - wie z. B. im Sinne eines kostenintensiven Verkehrsgutachtens bei größeren Baugebieten - ist daher nach Ansicht des Gemeinderates in Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich. | |
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| Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf Daten einer Verkehrsmessung aus dem Jahr 2014 im Zuge einer Dorferneuerung (nennenswerte Bautätigkeiten in Honings gab es seither nicht). Die Zählung hat gezeigt, dass an einem Werktag lediglich 84 KFZ den Knotenpunkt nach bzw. von Honings an der Grenze zum Planbereich passieren (ein- und ausfahrend). Unter der Annahme, dass pro Bauparzelle je zwei weitere Fahrzeuge einmal täglich den Ortsteil an der St 2243 verlassen und dort wieder einfahren (zusätzlich 16 KFZ) würde dies dazu führen, dass lediglich 100 Fahrzeuge pro Tag den Knoten passieren. Aufgrund möglicher künftiger Anfahrten auf dem Grundstück des Mischgebiets wird zudem im Maximum (worstcase) von einer Zufahrt von 6 LKWs täglich ausgegangen. Insgesamt ist nach Ansicht des Gemeinderates daher von einer nur geringen Zusatzbelastung des Verkehrs auszugehen, so dass die bestehende Infrastruktur auch nach Umsetzung der Planung mehr als ausreichend erscheint. Im Vergleich dazu beläuft sich die tägliche Verkehrsstärke der St 2243 im Bereich Honings auf einen Wert von 5.139 KFZ/24h (gemäß der aktuellen Zählung aus dem Jahr 2021). | |
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| Der Abstand zwischen Einmündungsbereich und erster Grundstückszufahrt (MI) beträgt ca. 60 m, weitere Zufahrten bis zur Staatsstraße sind nicht zulässig, was mit einem entsprechenden Plansymbol im Bebauungsplan auch so gekennzeichnet wurde. | |
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| Der erwähnte Knotenpunkt verbleibt dabei baulich unverändert und liegt außerhalb des Geltungsbereiches. Weitere straßenbautechnische Sachverhalte sind nicht Gegenstand des vorliegenden Flächennutzungsplan-Verfahrens. Eine geforderte Vorplanung für den Knotenpunkt ist ebenfalls nicht veranlasst. | |
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| Der Gemeinderat verweist hinsichtlich der Anforderungen zum Immissionsschutz auf die ausführliche schalltechnischen Untersuchung inkl. Bericht und Zusammenfassung in der Begründung zum Bebauungsplan. Die darin enthaltenen passiven Lärmschutzvorkehrungen sind nach Ansicht des Gemeinderates ausreichend. Weitere Anregungen des zuständigen Fachbereiches beim Landratsamt Forchheim gingen im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zum Verkehrslärm nicht ein. | |
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| Die übrigen Sachverhalte werden im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle geregelt. | |
| Planänderungen sind demzufolge nicht veranlasst. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Kronach | |
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| Beschluss: | |
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| Wasserversorgung, Grundwasserschutz | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zum Schutz vor hohen Grundwasserständen oder drückendem Wasser wurden entsprechende Empfehlungen (Baugrundgutachten) und Hinweise (Beachtung Rückstauebene, Kellerabdichtungen) in die Unterlagen des Bebauungsplanes integriert. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Beschluss: | |
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| Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden entsprechend ergänzt. Ein wasserrechtliches Verfahren wird bei Bedarf rechtzeitig durchgeführt. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Beschluss: | |
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| Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Beschluss: | |
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| Altlasten, vorsorgender Bodenschutz | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Hinweise auf mögliche Altlasten und auf den Bodenschutz sind in den Verbindlichen Festsetzungen bereits enthalten. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die erwähnten Versorgungs-Kabel liegen großteils im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen und werden im Rahmen anstehender Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. | |
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| Weitere Details werden im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle geregelt. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme der N-Ergie Netz GmbH | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme des Deutschen Telekom Technik GmbH | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die erwähnten Versorgungs-Kabel liegen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen und werden im Rahmen anstehender Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. Die weiteren Ausführungen zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes und zur Koordinierung werden im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahme des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis zur Meldepflicht wird wie angeregt in den Verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gestrichen und durch den Hinweis zur denkmalrechtlichen Erlaubnis ersetzt. Die Begründung des Bebauungsplanes und der Umweltbericht werden dahingehend ebenfalls angepasst. | |
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| Die zeichnerischen Darstellungen der Bodendenkmäler basieren auf der wirksamen Ur-Fassung aus dem Jahr 2008. Im Bereich des Bebauungsplanes bzw. der Flächennutzungsplan-Änderung werden die Bodendenkmäler so gut wie möglich zeichnerisch abgebildet. Die restlichen neuen Umfassungen der Bodendenkmäler werden bei der nächsten Gesamtanpassung des Flächennutzungsplans aufgegriffen und aktualisiert. | |
| Eine Parzellierung der Grundstücke durch die Eigentümer erfolgte bereits nach Durchführung der Untersuchungen und vor dem eigentlichen Bauleitplan-Verfahren. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Hetzles - Bereich Honings; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 2. Änderung des Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Hetzles - Bereich Honings; Billigungs- und Verfahrensbeschluss | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat Hetzles nimmt Kenntnis von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Hetzles – Bereich Honings. | |
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| Der Gemeinderat Hetzles billigt den von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 22.08.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 22.08.2023. | |
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| Die so bezeichnete Planfassung vom 22.08.2023 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen bzw. die Stellungnahmen sind einzuholen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, welche Arten umweltbezogener Informationen in der Gemeinde verfügbar sind, sowie dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. | |
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| Die Auslegung wird außerdem mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. | |
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| Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung ist, wenn nötig, beizugeben. | |
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| Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH durchzuführen. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Oberfranken | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt zu den einzelnen Unterpunkten wie folgt: | |
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| 1. | Wie angeregt werden aufgrund des fehlenden Bezugs zum § 9 BauGB die Festsetzungen zur Staatsstraße in die Hinweise (Pkt. C) verschoben. |
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| 2. | Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann eine Gemeinde frei entscheiden, welchen Leitfaden sie für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anwendet. Der angewendete Leitfaden "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" von 2003 stellt aktuell die gängige Praxis dar, die auch bei den jeweiligen Unteren Naturschutzbehörden angewendet wird. |
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| 3. | Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgt wie üblich vor der Bekanntmachung. Die Verfahrensvermerke des Bebauungsplanes entsprechen bereits dem in den Planungshilfen aufgeführten Stand. Die Verfahrensvermerke der FNP-Änderung werden überarbeitet bzw. ergänzt. Nach Abschluss des Parallel-Verfahrens werden zunächst die Unterlagen zur FNP-Änderung beim Landratsamt Forchheim eingereicht. Nach der Genehmigung der FNP-Änderung wird die Satzung des Bebauungsplanes ortsüblich angezeigt und bekannt gemacht. |
|
| 4. | Die in den Planunterlagen erwähnten relevanten DIN-Vorschrift wurde mittlerweile der Gemeinde Hetzles und der VG Dormitz zur Verfügung gestellt. Ein Hinweis zur Verfügungsstellung der erwähnten DIN-Vorschrift wird in der Begründung entsprechend ergänzt. |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim FB 41 Bauamt | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim FB 42 Naturschutz | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die erforderliche Grundbucheintragung der Flächen zum Ausgleich durch die privaten Eigentümer sowie die Meldung der Flächen an das Bayer. Ökoflächenkataster durch die Gemeinde ist in der Begründung des Bebauungsplanes beschrieben und wird entsprechend durchgeführt. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim FB 44 Umweltschutz | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Hinsichtlich der vorgebrachten Ausführungen zum Immissionsschutz teilt der Gemeinderat mit, dass der Zimmereibetrieb vom Landratsamt Forchheim mit Baubescheid vom 12.07.2007 (Vorgangs-Nr. 20061035) - u. a. mit schalltechnischen Auflagen - genehmigt wurde. Schon damals waren in Honings ausschließlich gemischte Bauflächen vorhanden, die auch im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt wurden. Eine Genehmigung wurde dennoch erteilt. Der Zimmereibetreib genießt zudem Bestandsschutz. | |
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| Die dargelegte Vorgehensweise zur Untersuchung und Berechnung der bestehenden Situation in Honings spiegelt die bestehende Situation wieder, um die Zulässigkeit für die beabsichtigte Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes an dieser Stelle nachzuweisen. Ein Absehen der Berücksichtigung des Zimmereibetriebes wäre ein gravierender Abwägungsfehler gewesen. Im Zuge der Schallschutzberechnungen wurden entgegen den Aussagen der Abt. Immissionsschutz sehr wohl Immissionsorte für Wohngebäude im Mischgebiet generiert, aufgrund des Gebietscharakters aber eben mit den Immissionsrichtwerten eines Mischgebietes. Eine Ausweisung eines Gewerbegebietes im südlichen Bereich von Honings ist nicht das Ansinnen der Gemeinde Hetzles, zumal dann die darin vorgesehenen Wohngebäude (Betriebsinhaberwohnungen etc.) dann mit entsprechend höheren Richtwerten versehen werden könnten; auch der passive Schallschutz in Punkto Verkehrslärm könnte entfallen. Dies ist nach Ansicht des Gemeinderates aber nicht zielführend, da die vorgesehenen Wohngebäude an dieser Stelle ebenfalls einer gewissen Schutzwürdigkeit unterzogen werden sollen. | |
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| Obwohl sich die künftigen Gebäude in Besitz des Betreibers des Zimmereibetriebes befinden, wird die schalltechnische Untersuchung auf das beabsichtigte Wohngebäude im geplanten Mischgebiet erweitert. Aufgrund berechneter Überschreitungen der Richtwerte auf der Südfassade des geplanten Gebäudes (ausschließlich im Erdgeschoss) werden hier zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt: sofern nicht Ruheräume auf der Südseite im Erdgeschoss durch eine Grundrissoptimierung ausgeschlossen werden können, sind schallgedämmte Lüftungen einzubauen. | |
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| Die schalltechnischen Untersuchung werden außerdem gleichzeitig auf das bestehende Wohngebäude HS Nr. 18 ausgedehnt. Die Immissionsrichtwerte werden hier an allen Fassaden eingehalten. | |
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| Nach Ansicht des Gemeinderates sind die im geplanten Mischgebiet vorgesehenen Nutzungen (Lagerhalle und Wohngebäude) problemlos möglich und widersprechen nicht der Gebietsausweisung. Bei der Beurteilung der Bauantragsverfahren wird zudem darauf geachtet, dass der Gebietsanspruch gewahrt wird und beispielsweise keine weiteren Werkstatt-Gebäude im Sinne von produzierendem Gewerbe angesiedelt werden. | |
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| Die Betriebszeiten werden wie angeregt gemäß Baubescheid angepasst (6 bis 19 Uhr statt der vom Betrieb tatsächlich derzeit vorliegenden Betriebszeit von 7 bis 17 Uhr; für die LKW-Anfahrten wurde gemäß Schallschutzbericht bereits eine Anfahrt vor 7 Uhr und damit eine Emission im morgentlichen Ruhezeitraum angesetzt). Wie den Rahmendaten des Schallschutzberichtes entnommen werden kann, wurden trotz der vom Betrieb übermittelten und verwendeten Angaben zahlreiche worstcase-Annahmen getroffen (z. B. Annahme der Verdoppelung der LKW- und PKW-Zufahrten). Der Halleninnenpegel von durchgehend 100 dB(A) wurde dabei auf die komplette Betriebszeit angesetzt (somit 13 Stunden täglich gemäß Baubescheid), was aufgrund der Betriebsabläufe nicht der Realität entspricht, trotzdem im Sinne einer worstcase-Betrachtung durchgeführt wurde. Bei der Werkstatthalle wurde gleichzeitig die Ausführung mit Trapezblech berücksichtigt, was einer gegenüber Gebäuden in Massivbauweise geringeren Schalldämmung entspricht. Im Schallschutzbericht werden die errechneten Schallpegel bezogen auf die jeweiligen Beurteilungszeiträume transparenter aufgeführt. Auch unter den genannten Bedingungen und den gemäß Baubescheid angepassten Betriebszeiten werden die Immissionsrichtwerte bei den vorgesehenen Baurechten des Allgemeinen Wohngebiets eingehalten. | |
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| Insgesamt widerspricht nach Ansicht des Gemeinderates damit die Ausweisung des vorliegenden Plangebietes nicht einer geordneten Bauleitplanung, da unter anderem den Anforderungen zum Schallschutz nachgekommen wird. Die vorliegenden Ausweisungen sind teilweise bereits durch konkret vorliegende Bauabsichten verursacht. | |
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| Abschließend wird festgestellt, dass der Fachbereich 41 Bauordnung des Landratsamtes keine Bedenken gegen den Bebauungsplan vorgebracht hat, sondern lediglich Hinweise, die dem Plan nicht entgegenstehen. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim FB 37 Müllabfuhr | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim FB 32.1 Verkehr | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und teilt die Bedenken hinsichtlich des Knotenpunktes nicht. Neben einer künftigen Mischgebietsfläche im Süden des Plangebietes, auf der bereits zum jetzigen Zeitpunkt, Ein- und Ausfahrten in gewissem Umfang stattfinden, werden lediglich vier Bauparzellen ausgewiesen. Für den künftig zu erwartenden Zusatzverkehr ist der Knoten ausreichend bemessen. | |
| Der durch diese wenigen neuen Bauparzellen entstehende Zusatzverkehr ist als geringfügig einzuschätzen und intensiviert das Verkehrsaufkommen auch nicht soweit, dass ein Anpassungsbedarf der bestehenden Straßensituation in Honings erforderlich wird. Eine intensivierte Betrachtung - wie z. B. im Sinne eines kostenintensiven Verkehrsgutachtens bei größeren Baugebieten - ist daher nach Ansicht des Gemeinderates in Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich. | |
|
| Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf Daten einer Verkehrsmessung aus dem Jahr 2014 im Zuge einer Dorferneuerung (Nennenswerte Bautätigkeiten in Honings gab es seither nicht). Die Zählung hat gezeigt, dass an einem Werktag lediglich 84 KFZ den Knotenpunkt nach bzw. von Honings an der Grenze zum Planbereich passieren (ein- und ausfahrend). Unter der Annahme, dass pro Bauparzelle je zwei weitere Fahrzeuge einmal täglich den Ortsteil an der St 2243 verlassen und dort wieder einfahren (zusätzlich 16 KFZ) würde dies dazu führen, dass lediglich 100 Fahrzeuge pro Tag den Knoten passieren. Aufgrund möglicher künftiger Anfahrten auf dem Grundstück des Mischgebiets wird zudem im Maximum (worstcase) von einer Zufahrt von 6 LKWs täglich ausgegangen. Insgesamt ist nach Ansicht des Gemeinderates daher von einer nur geringen Zusatzbelastung des Verkehrs auszugehen, so dass die bestehende Infrastruktur auch nach Umsetzung der Planung mehr als ausreichend erscheint. Im Vergleich dazu beläuft sich die tägliche Verkehrsstärke der St 2243 im Bereich Honings auf einen Wert von 5.139 KFZ/24h (gemäß der aktuellen Zählung aus dem Jahr 2021). | |
|
| Der Abstand zwischen Einmündungsbereich und erster Grundstückszufahrt (MI) beträgt ca. 60 m, weitere Zufahrten bis zur Staatsstraße sind nicht zulässig, was mit einem entsprechenden Plansymbol auch so gekennzeichnet wurde. | |
|
| Der erwähnte Knotenpunkt verbleibt dabei baulich unverändert und liegt außerhalb des Geltungsbereiches. Weitere straßenbautechnische Sachverhalte sind nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplan-Verfahrens. | |
|
| Die Erschließungsstraße ist ausreichend bemessen und ansonsten ebenfalls nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. | |
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| Zur künftigen Zufahrt des landwirtschaftlichen Weges wurde entgegen der bereits vollzogenen Grundstücksabgrenzung ein Einmündungsradius wie im Bebauungsplan dargestellt und zur Berücksichtigung der Schleppkurven ausgewiesen. | |
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| Planänderungen sind demzufolge nicht veranlasst. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des LRA Forchheim Kreisheimatpfleger | |
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| Beschluss: | |
|
| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
|
| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg | |
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| Beschluss: | |
|
| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und teilt die Bedenken hinsichtlich des Knotenpunktes nicht. Neben einer künftigen Mischgebietsfläche im Süden des Plangebietes, auf der bereits zum jetzigen Zeitpunkt, Ein- und Ausfahrten in gewissem Umfang stattfinden, werden lediglich vier Bauparzellen ausgewiesen. Für den künftig zu erwartenden Zusatzverkehr ist der Knoten ausreichend bemessen. | |
| Der durch diese wenigen neuen Bauparzellen entstehende Zusatzverkehr ist als geringfügig einzuschätzen und intensiviert das Verkehrsaufkommen auch nicht soweit, dass ein Anpassungsbedarf der bestehenden Straßensituation in Honings erforderlich wird. Eine intensivierte Betrachtung - wie z. B. im Sinne eines kostenintensiven Verkehrsgutachtens bei größeren Baugebieten - ist daher nach Ansicht des Gemeinderates in Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich. | |
|
| Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf Daten einer Verkehrsmessung aus dem Jahr 2014 im Zuge einer Dorferneuerung (Nennenswerte Bautätigkeiten in Honings gab es seither nicht). Die Zählung hat gezeigt, dass an einem Werktag lediglich 84 KFZ den Knotenpunkt nach bzw. von Honings an der Grenze zum Planbereich passieren (ein- und ausfahrend). Unter der Annahme, dass pro Bauparzelle je zwei weitere Fahrzeuge einmal täglich den Ortsteil an der St 2243 verlassen und dort wieder einfahren (zusätzlich 16 KFZ) würde dies dazu führen, dass lediglich 100 Fahrzeuge pro Tag den Knoten passieren. Aufgrund möglicher künftiger Anfahrten auf dem Grundstück des Mischgebiets wird zudem im Maximum (worstcase) von einer Zufahrt von 6 LKWs täglich ausgegangen. Insgesamt ist nach Ansicht des Gemeinderates daher von einer nur geringen Zusatzbelastung des Verkehrs auszugehen, so dass die bestehende Infrastruktur auch nach Umsetzung der Planung mehr als ausreichend erscheint. Im Vergleich dazu beläuft sich die tägliche Verkehrsstärke der St 2243 im Bereich Honings auf einen Wert von 5.139 KFZ/24h (gemäß der aktuellen Zählung aus dem Jahr 2021). | |
|
| Der Abstand zwischen Einmündungsbereich und erster Grundstückszufahrt (MI) beträgt ca. 60 m, weitere Zufahrten bis zur Staatsstraße sind nicht zulässig, was mit einem entsprechenden Plansymbol auch so gekennzeichnet wurde. | |
|
| Der erwähnte Knotenpunkt verbleibt dabei baulich unverändert und liegt außerhalb des Geltungsbereiches. Weitere straßenbautechnische Sachverhalte sind nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplan-Verfahrens. Eine geforderte Vorplanung für den Knotenpunkt ist ebenfalls nicht veranlasst. | |
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| Die Sichtfelder wurden im Vorfeld der Bebauungsplan-Ausweisungen überprüft und werden hinsichtlich der üblichen Anforderungen (3m Anfahrsicht, Schenkellängen jew. 110 m in beide Richtungen / außerorts) und werden weiterhin unverändert eingehalten. Da die Sichtfelder außerhalb der Grenzen der vorliegenden Bebauungsplan-Änderung liegen, wurde von einer Plandarstellung abgesehen. Regelungen im Sinne des BayStrWG gelten allerdings ohnehin auch unabhängig von Bebauungsplan-Verfahren. | |
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| Der Gemeinderat verweist auf die in den Verbindlichen Festsetzungen aufgeführten Auflagen hinsichtlich der Bauverbotszone. Aufgrund zuletzt gestellter Anforderungen der Regierung von Oberfranken wird allerdings mitgeteilt, dass aufgrund eines fehlenden Bezugs zum § 9 BauGB die Festsetzungen zur Staatsstraße in die Hinweise (Pkt. C) verschoben werden müssen. Die Auflagen gelten dennoch weiterhin unverändert. | |
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| Der Gemeinderat verweist hinsichtlich der Anforderungen zum Immissionsschutz auf die ausführliche schalltechnischen Untersuchung inkl. Bericht und Zusammenfassung in der Begründung. Die darin enthaltenen passiven Lärmschutzvorkehrungen sind nach Ansicht des Gemeinderates ausreichend. Weitere Anregungen des zuständigen Fachbereiches beim Landratsamt Forchheim gingen im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zum Verkehrslärm nicht ein. | |
|
| Hinsichtlich Anpflanzungen wird darauf verwiesen, dass am Südrand ein vorhandener Bewuchs im Bebauungsplan berücksichtigt und durch ein entsprechendes Plansymbol - Erhalt von Bäumen und Sträuchern - gesichert wurde. Der Bewuchs ist zudem vollständig innerhalb der bereits bestehenden Zaunanlage eingefasst. Die Hinweise bzgl. Pflanzabstände zu sowie Bäume/Bewuchs an Straßen werden jedoch im Rahmen von Neupflanzungen berücksichtigt. | |
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| Alle übrigen Hinweise zu Grenzabständen bzgl. Bepflanzungen sind bereits Bestandteil der Hinweise der Verbindlichen Festsetzungen. | |
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| Planänderungen sind demzufolge nicht veranlasst. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Kronach | |
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| Beschluss: | |
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| Wasserversorgung, Grundwasserschutz | |
|
| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zum Schutz vor hohen Grundwasserständen oder drückendem Wasser wurden entsprechende Empfehlungen (Baugrundgutachten) und Hinweise (Beachtung Rückstauebene, Kellerabdichtungen) in die vorliegenden Planungen integriert. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
|
| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
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| Beschluss: | |
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| Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz | |
|
| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Pkt. C 13 der Verbindlichen Festsetzungen wird hinsichtlich des Arbeitsblattes DWA-A 102 entsprechend ergänzt. Ein wasserrechtliches Verfahren wird bei Bedarf rechtzeitig durchgeführt. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
|
| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
|
| Beschluss: | |
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| Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
|
| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
|
| Beschluss: | |
|
| Altlasten, vorsorgender Bodenschutz | |
|
| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Hinweise auf mögliche Altlasten und auf den Bodenschutz sind in den Verbindlichen Festsetzungen bereits enthalten. | |
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| (Pkt. C 15 und C 10 der Verbindlichen Festsetzungen). | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die erwähnten Versorgungs-Kabel liegen großteils im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen und werden im Rahmen anstehender Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. | |
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| Im südwestlichen Bereich des Plangebietes wird das geringfügig auf Privatgrund verlaufende Niederspannungskabel nachrichtlich in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Planteil und verbindliche Festsetzungen werden dahingehend ergänzt. | |
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| Die weiteren Abstimmungen mit der Bayernwerk Netz GmbH erfolgen rechtzeitig im Rahmen der Baumaßnahmen. | |
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| Die Hinweise zu den Pflanzabständen sind zusammen mit dem Verweis auf die entsprechenden Merkblätter bereits Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme der N-Ergie Netz GmbH | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die erwähnten Versorgungs-Kabel liegen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen und werden im Rahmen anstehender Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. Die weiteren Ausführungen zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes und zur Koordinierung werden im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt. Da im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes keine Straßen oder Gehwege geplant sind, wird allerdings von der Aufnahme des ansonsten üblichen Hinweises zu Telekommunikationslinien abgesehen. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahme des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis zur Meldepflicht wird wie angeregt in den Verbindlichen Festsetzungen gestrichen und durch den Hinweis zur denkmalrechtlichen Erlaubnis ersetzt. Die Begründung und der Umweltbericht werden dahingehend ebenfalls angepasst. | |
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| Die Behandlung der Belange zu den Darstellungen der Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt im parallelstattfindenden Flächennutzungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle. | |
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| Eine Parzellierung der Grundstücke durch die Eigentümer erfolgte bereits nach Durchführung der Untersuchungen und vor dem eigentlichen Bebauungsplan-Verfahren. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan Honings; Billigungs- und Verfahrensbeschuss | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat Hetzles nimmt Kenntnis von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Honings" in Hetzles. | |
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| Der Gemeinderat Hetzles billigt den von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 22.08.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 22.08.2023. | |
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| Die so bezeichnete Planfassung vom 22.08.2023 ist nach Maßgabe § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen bzw. die Stellungnahmen sind einzuholen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, welche Arten umweltbezogener Informationen in der Gemeinde verfügbar sind, sowie dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. | |
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| Die Auslegung wird außerdem mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. | |
| Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung ist, wenn nötig, beizugeben. | |
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| Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH durchzuführen. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Hr. Singer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | Bauantrag auf Umbau eines Einfamilienwohnhauses in zwei Wohnungen in der Schlierbachstraße | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen i.Sd. § 36 BauGB unter dem Vorbehalt, dass für das Bauvorhaben zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen werden. | |
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| Abstimmungsergebnis: 9 : 0 | |
| - | Bauantrag auf Umbau eines Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienhaus mit Abriss einer Scheune | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. | |
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| Abstimmungsergebnis: 8 : 0 | |
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| Wegen Perönlicher Beteiligung nahm Hr. Christoph Schmidtlein nicht an Beratung und Abstimmung teil. | |
| - | Kanalsanierung Hetzles - Auftragsvergabe von Kanalsanierungsarbeiten Im Weidengarten | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Brochier, Entwässerungstechnik GmbH zu einem Preis von 52.350,97 €/brutto | |
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| Abstimmungsergebnis: 9 : 0 | |
| - | Vorlage der Jahresrechnung 2022 zur förmlichen Kenntnisnahme nach Art. 102 Abs. 2 GO | |
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| Beschluss: | |
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| Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und überweist die Jahresrechnung 2022 zur örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. | |
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| Abstimmungsergebnis: 9 : 0 | |
| - | Bericht über den Vollzug der Beschlüsse vergangener Sitzungen des Gemeinderates Hetzles und anderer Gremien | |
| - | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung | |
| - | Informationen | |