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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Gemeinden Dormitz, Hetzles und Kleinsendelbach informieren Selbstablesung der Haus- und Gartenwasserzähler Wasserablesung für den Abrechnungszeitraum 2024

Selbstablesung der Haus- und Gartenwasserzähler

Wasserablesung für den Abrechnungszeitraum 2024

Im Oktober werden wieder die jährlichen Haus- und Gartenwasserzählstände für den Abrechnungszeitraum 2024 durch Selbstablesung ermittelt.

Wir bitten Sie deshalb, wie bereits in den Vorjahren, Ihre Haus- und Gartenwasserzähler selbst abzulesen. Hierzu erhalten Sie bis Mitte Oktober eine Ablesekarte mit Rücksendedatum bis spätestens 31.10.2024.

Die Gartenwasseruhren sind eigenständig von den Eigentümern zu überprüfen und nach Ablauf der sechsjährigen Frist auf eigene Kosten auszuwechseln. Die Zählerstände von ablaufenden Gartenwasseruhren werden bis Jahresende berücksichtigt.

Wasserzählerablesen – wie geht das?

Wie Sie auf der Mustervorlage mit Hinweisen zur Zählerablesung ersehen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, uns den Zählerstand mitzuteilen:

Die Rückmeldung erfolgt per Zählerkarte oder bequem direkt per Onlinemeldung im Internet auf unserer Internetseite www.vgdormitz.de\zaehlerstaende

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit mit Ihrem Smartphone oder Tablet den QR-Code einzuscannen und den Zählerstand mitzuteilen.

Bitte Rücksendetermin einhalten: 31. Oktober 2024!

Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung des Rücksendetermins wichtig ist. Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung oder geht die Meldung verspätet ein, wird der Wasserverbrauch geschätzt und der Gartenwasserverbrauch nicht mehr berücksichtigt. Spätere Änderungen sind nicht möglich.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.