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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Gemeinde Kleinsendelbach - Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe Bekanntmachung

Die sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wurde am 22.09.2025 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe beschlossen.

Sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe

Vom 23.09.2025

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.12.2024 (GVBl S. 573), erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe vom 16. Dezember 2002, zuletzt geändert durch die Fünfte Änderungssatzung vom 21. September 2022, wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 2 wird die Zahl „1,68“ durch die Zahl „1,85“ ersetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.

Eckental, den 23.09.2025
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Schwabachgruppe
gez.
Ilse Dölle
Verbandsvorsitzende

Die sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe wurde im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt Nr. 28 vom 25.09.2025 und im Amtsblatt des Landkreises Forchheim Nr. 33 vom 24.09.2025 bekanntgemacht und tritt am 01.10.2025 in Kraft.

Eckental, den 30.09.2025
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Schwabachgruppe
gez.
Ilse Dölle
Verbandsvorsitzende