Die sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wurde am 22.09.2025 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe beschlossen.
Vom 23.09.2025
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.12.2024 (GVBl S. 573), erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe vom 16. Dezember 2002, zuletzt geändert durch die Fünfte Änderungssatzung vom 21. September 2022, wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 wird die Zahl „1,68“ durch die Zahl „1,85“ ersetzt.
Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.
Die sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe wurde im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt Nr. 28 vom 25.09.2025 und im Amtsblatt des Landkreises Forchheim Nr. 33 vom 24.09.2025 bekanntgemacht und tritt am 01.10.2025 in Kraft.