BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Solarpark Hetzles“,
Gemeinde Hetzles, LKRS. Forchheim
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat von Hetzles hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Solarpark Hetzles'".
Es sollen Flächen für ein " Sonstige Sondergebiete" (SO) zur Energieerzeugung gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 18,75 ha und ist mit Ausnahme einer kleinen Feldscheune noch unbebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke Flur-Nrn. 2307, 2312, 2313, 2358, 2359, 2545/3, 2551 und 2552 sowie Teilflächen der Flur Nr. 2316 alle Gemarkung Hetzles.
Mit der Planaufstellung wird Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung aus Nürnberg betraut. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch die Anuva Stadt- und Umweltplanung aus Nürnberg erstellt.
Der von der Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung aus Nürnberg - sowie vom Anuva Stadt- und Umweltplanung aus Nürnberg erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 22.10.2024 wurde am 22.10.2024 gebilligt.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat, der aufgrund der Osterferien angemessen verlängert wird.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 22.10.2024 in der Zeit
vom 11.November 2024 bis einschließlich 13. Dezember 2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Straße 12, 91077 Dormitz während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz unter https://www.vgdormitz.de/seite/371620/hetzles.html einzusehen.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| - | Begründung zum Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht in der Fassung vom 22.10.2024 |
| - | Bestands- und Konfliktplan zum Solarpark Hetzles vom 25.01.2024 |
| - | Biotop und Nutzungskartierung zum Solarpark Hetzles vom 23.01.2024 |
| - | Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zur geplanten PV-Anlage bei Hetzles mit Stand vom 10.10.2024 |
| - | Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen der geplanten Photovoltaikanlage Hetzles vom 12.02.2024 sowie Ergänzung zum Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen der geplanten Photovoltaikanlage Hetzles vom 18.09.2024 |
| - | Stellungnahme des LRA Forchheim, Fb. 44 (Immissionsschutz) |
| - | Stellungnahme des LRA Forchheim, Fb. 42 (Naturschutz) |
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.