Der Plan wird dauerhaft in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Forchheim sowie im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg zur Einsichtnahme vorgehalten.
Der Managementplan zeigt auf, welche Maßnahmen im NATURA 2000-Gebiet notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu gewährleisten und wiederherzustellen.
Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns. Für Grundstückseigentümer und Bewirtschafter trägt er zur Planungssicherheit bei. Es besteht für Grundstückseigentümer und Nutzer keine Verpflichtung, die Maßnahmen des Managementplans umzusetzen. Sie sollten auf freiwilliger Basis und vor allem im Rahmen von Förderprogrammen umgesetzt werden.
Rechtsverbindlich ist jedoch das Verschlechterungsverbot (§33 und § 34 Bundesnaturschutzgesetz), das unabhängig vom Managementplan gilt. Ob Vorhaben in Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot geraten können, muss jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Hierzu, wie auch zur Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen berät die zuständige Untere Naturschutzbehörde Forchheim in Zusammenarbeit mit dem forstlichen NATURA 2000-Sachbearbeiter am AELF Bamberg/Abteilung Forsten.