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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 22/2025
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Selbstablesung der Wasser- und Gartenwasserzähler erstmals auch mit personalisiertem QR-Code möglich

In dieser Woche wurden die Ablesebriefe in allen Mitgliedsgemeinden versendet.

Nun werden bis 30. November 2025 die Zählerstände durch ihre Selbstablesung für die Verbrauchsabrechnung benötigt.

Die Zählerstände können in diesem Jahr erstmals auch durch scannen des (personalisierten) QR-Codes, welcher dem Ablesebrief beigefügt ist, noch einfacher übermittelt werden als bisher.

Denn dieser Code enthält bereits alle Daten zu Ihrem Objekt. Sie selbst müssen lediglich noch den Zählerstand erfassen und das Formular absenden, ohne weitere sonst notwendige Angaben wie der Finanzadresse oder der Zählernummer, diese Daten sind hier bereits vorausgefüllt. Wer keine Möglichkeit hat diesen Code zu scannen und den Zählerstand anschließend zu übermitteln, kann seine Daten auch unter www.vgdormitz.de/wasserzaehlerstand eingeben und übermitteln. Als weitere Alternative kann auch der Rückmeldebogen zum Zählerstand ausgefüllt und an die Verwaltung übersendet werden.

Der Ablesezeitraum endet dieses Jahr am 30. November 2025.

Erhält die Verwaltung keine Rückmeldung oder gehen Zählerstände verspätet ein, wird der Verbrauch auf Grundlage des Vorjahresverbrauches geschätzt. Spätere Änderungen sind dann leider nicht mehr möglich. Bei Fragen zur Ablesung steht Ihnen Frau Mehl unter Tel. 09134-996917 zur Verfügung.