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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die frühzeitige Auslegung

Bekanntmachung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Kleinsendelbach - Bereich Hofäcker,

Gemeinde Kleinsendelbach, Lkrs. Forchheim

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Kleinsendelbach hat in seiner Sitzung vom 28.10.2025 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan Kleinsendelbach vom 17.07.2006 zum 1. Mal zu ändern.

Die Änderungen betreffen die Gemarkung Kleinsendelbach und befinden sich im Osten von Kleinsendelbach im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Hofäcker".

Entsprechend den geplanten Ausweisungen des o. a. Bebauungsplanes werden im Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich Hofäcker "Wohnbauflächen (W)" dargestellt.

Ein Umweltbericht wurde erstellt.

Das Gebiet der Änderung liegt im Osten von Kleinsendelbach und ist im Norden, Westen und Süden von der bebauten Ortslage umgeben. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an die freie Flur bzw. die Staatsstraße 2240.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Kleinsendelbach liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern teilweise: 75 und 75/2

Als Ausgleichsflächen werden unter anderem außerhalb des Geltungsbereiches liegende Teilflächen der Fl. Nrn. 77/2 und 168/3, Gemarkung Kleinsendelbach, Gemeinde Kleinsendelbach ausgewiesen.

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Landschaftsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.10.2025 wurde am 28.10.2025 gebilligt.

Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum in die Herbstferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planvorentwurf wird dementsprechend in der Fassung vom 28.10.2025 in der Zeit

vom 31. Oktober 2025 bis einschließlich 12. Dezember 2025

auf der Homepage der VG Dormitz unter https://www.vgdormitz.de/bauleitplaene-in-aufstellung/ gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Straße 12, 91077 Dormitz, Obergeschoss, während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 h bis 12.00 h sowie Donnerstag nachmittags von 14.00 h bis 18.00 h; Mittwoch geschlossen) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" frühzeitig aus.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@vgdormitz.de, und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Straße 12, 91077 Dormitz oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Hofäcker, unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Hofäcker, nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.vgdormitz.de/bauleitplaene-in-aufstellung/ eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Kleinsendelbach