Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles mit Schreiben vom 28.10.2024, Az.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hetzles folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.630.400,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.666.000,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 700.000,00 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 325 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 450.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.