Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 09.05.2025 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile.
Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles mit Schreiben vom 03.11.2025, Az.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, Zimmer 1.09 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hetzles folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.657.000 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.831.600 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 868.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer (nachrichtlich) | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 180 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 450.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.