Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 10.10.2024 zur Kenntnis gegeben.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Innerhalb der Monatsfrist nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO erfolgte keine Beanstandung.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund der Art. 8 Abs.1 und 2 und Art. 10 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 40, 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Dormitz folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.679.000 €
und
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 126.000 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(1) Verwaltungsumlage
| a) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.275.700 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| b) | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 4.896 Einwohner festgesetzt. |
| c) | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 260,56 € festgesetzt. |
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.