Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur bevorstehenden Kommunalwahl am Sonntag, 8. März:
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen bis spätestens Sonntag, 15. Februar, zugestellt.
• Briefwahl
Wenn Sie bequem von zu Hause wählen möchten, können Sie dies schriftlich oder online (nicht telefonisch!) unter www.vgdormitz.de/wahlschein beantragen. Folgende Angaben sind hierbei zwingend erforderlich:
• Familienname
• Vornamen
• Geburtsdatum
• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
• Wahlbezirk
• Nummer im Wählerverzeichnis
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Alternativ können Sie gerne auch den eingedruckten QR-Code verwenden.
Wir bitten Sie die Beantragung möglichst online oder schriftlich vorzunehmen. Sollten Sie dennoch persönlich bei uns vorbeikommen wollen, kann es zu Wartezeiten kommen.
• Versand und Ausgabe der Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie, dass wir frühestens ab dem 16. Februar die beantragten Briefwahlunterlagen verschicken/ausgeben dürfen. Bis dahin werden wir alle gestellten Anträge sammeln.
• Bekanntmachungen
Die aktuell gültigen Bekanntmachungen finden Sie in den gemeindlichen Amtskästen vor Ort sowie auf unserer Internetseite unter www.vgdormitz.de/wahl veröffentlicht.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch (Tel. 09134/9969-30) oder per Mail (wahlen@vgdormitz.de) zur Verfügung.
Ramona Will | Sabrina Schulze | Nicky Weber |
Wahlleiterin Dormitz | Wahlleiterin Hetzles | Wahlleiter Kleinsendelbach |