Am Sonntag, 01. März 2026 finden auch in Dormitz die Pfarrgemeinderatswahlen statt.
Wahlberechtigt sind alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben oder das Wahlrecht in der Pfarrgemeinde erlangt haben.
Briefwahlunterlagen können bis spätestens 1 Woche vor Wahltermin im Pfarrbüro Neunkirchen a. Br. beantragt werden.
Wahllokal ist das Pfarrheim Dormitz in der Zeit von 8.30 Uhr-15:00 Uhr.