Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 02.01.2023 zur Kenntnis gegeben.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles (Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hetzles folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.016.200,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.398.700,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 350 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) — 325 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 450.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.