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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2023

Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.

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Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 12.07.2023

Beschluss:

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1

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Bauantrag auf Umbau eines Wohnhauses und Anbau einer Dachgaube in Steinbach-West

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Genehmigung aller in den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen vom Bebauungsplan zu.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Gemeinderatsmitglied Fischer nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 2 GO).

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Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Terrassenüberdachung, An den Eichen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB. Die Kosten des Kanalanschlusses sind vom Bauwerber zu tragen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Gemeinderatsmitglied Dr. Bührle enthielt sich aufgrund persönlicher Beteiligung bei Beratung und Abstimmung (Art. 49 Abs. 2 GO).

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Bauleitplanung Bergäcker: Beschlussfassung zur Entwässerungskonzeption; Erneute Befassung

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und plant die künftige Erschließung des Baugebiets Bergäcker nach Variante 1. Auf dieser Grundlage soll die Bauleitplanung fortgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis: 7 : 6

Dafür: Werner, Elsinger, C. Wartenfelser, Höger, Regenfus, Fuchs, R. Wartenfelser

Dagegen: P. Wartenfelser, Dr. Bührle, Kellner, Burkhardt, Fischer, von der Grün

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Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit des § 13 b BauGB für Bauleitplanungen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Bürgermeisterin bzw. den 2. Bürgermeister auf die Eigentümer der Grundstücke zuzugehen, um eine Anpassung der Kostenübernahmeerklärungen herbeizuführen, die den geltenden Verfahrensvorschriften und Kostenschätzungen Rechnung tragen. Bürgermeisterin bzw. 2. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt die Umwandlung der Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

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Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt das Unternehmen iKratos, Igensdorf mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Kinderhaus entsprechend dem abgegeben Richtpreisangebot zu 29.400,00 €.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt das Unternehmen iKratos mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Mehrzweckhalle entsprechend dem abgegebenen Richtpreisangebot zu 29.400,00 €, vorbehaltlich der Überprüfung der Tragfähigkeit des Dachziegels „Tegalit“.

Darüber hinaus sind bei Montage Schäden an den Wasserrinnen der Ziegel (z. B. mögliche Abplatzungen an der Wasserrinne, die sich später herausstellen könnten) zu verhindern und ggfs. zu erneuern. Die PV-Anlage soll technisch in der Lage sein in einen später ggfs. noch zu errichtenden Speicher zu stromen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

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Kommunale Verkehrsüberwachung; Beschlussfassung über weiteres Vorgehen für das Jahr 2024

Beschluss:

Die Verkehrsüberwachung soll mit 100 Stunden bzw. dem Mindestminimum/Jahr an Überwachungsstunden, im fließenden Verkehr für das Jahr 2024 verlängert werden. Zusätzlich soll auch die semistationäre Überwachungsanlage zum Einsatz kommen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 2

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Gigabitausbau für die Gemeinde Kleinsendelbach; Branchendialog und Markterkundung

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Antrag der Fraktion Dorfgemeinschaft Kleinsendelbach die Ladungsfrist für die Gemeinderatsitzung

in der Geschäftsordnung zu verlängern

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt § 22 Abs. 4 HS 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Kleinsendelbach vom 06.05.2020 wie folgt zu ändern:

„Die Ladungsfrist beträgt 13 Tage.“

Abstimmungsergebnis: 6 : 7

abgelehnt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt § 22 Abs. 4 HS.1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Kleinsendelbach vom 06.05.2020 wie folgt zu ändern:

„Die Ladungsfrist beträgt 8 Tage.“

Abstimmungsergebnis: 11 : 2

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Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

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