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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Dormitz

Wasserzähler sind gemäß geltenden Recht nach Ablauf einer Frist von sechs Jahren zur Eichung fällig. Dieser Pflicht unterliegen auch private Gartenwasserzähler.

Die Gartenwasseruhren sind eigenständig von den Eigentümern zu überprüfen und nach Ablauf der sechsjährigen Frist auf eigene Kosten auszuwechseln. Ein Austausch darf nur mit einem neuen geeichten Zähler erfolgen. Dieser Zähler muss bei der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde (Eichamt Bamberg, Gutenbergstr. 7, 96050 Bamberg, Tel. 0951/16060, Fax: 0951/16675) angezeigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Daten online unter www.eichamt.de („Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG“) zu melden.

Die Registrierung einer neuen Gartenwasseruhr erfolgt nur noch mit einem Antragsformular (https://www.vgdormitz.de/buergerservice) und der Bestätigung des Eichamts.

Sollte die Eichzeit Ihrer Gartenwasseruhr abgelaufen sein, kann die erfasste Wassermenge bei der Kanalgebührenabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.