Der Gemeinderat von Hetzles hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Solarpark Hetzles'".
Es sollen Flächen für ein " Sonstige Sondergebiete" (SO) zur Energieerzeugung gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 18,75 ha und ist mit Ausnahme einer kleinen Feldscheune noch unbebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke Flur-Nrn. 2307, 2312, 2313, 2358, 2359, 2545/3, 2551 und 2552 sowie Teilflächen der Flur Nr. 2316 alle Gemarkung Hetzles.
Die erforderlichen Ausgleichsflächen sollen Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umgesetzt und festgesetzt werden, sowie noch zu bezeichnende Flächen außerhalb des genannten Gebiets erhalten.
Mit der Planaufstellung wird Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung aus Nürnberg betraut. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch die Anuva Stadt- und Umweltplanung aus Nürnberg erstellt.
Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargelegt und erörtert.