Der Gemeinderat von Hetzles hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 entschieden, für den beabsichtigten Geltungsbereich im Südosten der Gemeinde einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Grundlage des mit ihr abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplanes für die beabsichtigte Freiflächen-Photovoltaikanlage aufzustellen.
Da sich der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) entwickelt, hat die Gemeinde Hetzles beschlossen den Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.
Entsprechend den geplanten Ausweisungen des o. a. Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für Erneuerbare Energien dargestellt.
Es handelt sich dabei um die 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Hetzles vom 13.06.2008.
Der Änderungsbereich liegt auf einer von Nordwesten nach Südosten abfallenden Hangsituation im Südwesten des Gemeindegebietes zwischen den Ortsverbindungsstraßen nach Honings im Norden und Ebersbach im Südosten. Im Norden begrenzt der Eigentümer-Flurweg 2316/2 sowie die beiden Bestandsflächen eines Reiterhofs mit land-wirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude und einer Holzlagerfläche das Plangebiet. Die südliche Grenze bildet der Bärnbach. Die nächstgelegenen Gebäude der Ortslage von Hetzles liegen in ca. 190m Entfernung.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 20,4 ha und beinhaltet die Grundstücke Flur-Nrn. 2307, 2312, 2313, 2358, 2359, 2545/3, 2551 und 2552 sowie Teilflächen der Flur Nr. 2316 alle Gemarkung Hetzles
Als Ausgleichsflächen werden im weiterem Planverlauf Flächen außerhalb des Gebiets ausgewiesen.
Mit der Planaufstellung wird Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung aus Nürnberg betraut. Der Umweltbericht wird durch die Anuva Stadt- und Umweltplanung aus Nürnberg erstellt.
Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargelegt und erörtert.