Der Gemeinderat von Hetzles hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Solarpark Hetzles'".
Es sollen Flächen für ein " Sonstige Sondergebiete" (SO) zur Energieerzeugung gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet liegt auf einer von Nordwesten nach Südosten abfallenden Hangsituation im Südwesten des Gemeindegebietes zwischen den Ortsverbindungsstraßen nach Honings im Norden und Ebersbach im Südosten. Im Norden begrenzt der Eigentümer-Flurweg 2316/2 sowie die beiden Bestandsflächen eines Reiterhofs mit land-wirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude und einer Holzlagerfläche das Plangebiet. Die südliche Grenze bildet der Bärnbach. Die nächstgelegenen Gebäude der Ortslage von Hetzles liegen in ca. 190m Entfernung.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 18,75 ha und ist mit Ausnahme einer kleinen Feldscheune noch unbebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke Flur-Nrn. 2307, 2312, 2313, 2358, 2359, 2545/3, 2551 und 2552 sowie Teilflächen der Flur Nr. 2316 alle Gemarkung Hetzles.
Die erforderlichen Ausgleichsflächen sollen Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umgesetzt und festgesetzt werden, sowie noch zu bezeichnende Flächen außerhalb des genannten Gebiets erhalten.
Mit der Planaufstellung wird Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung aus Nürnberg betraut. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch die Anuva Stadt- und Umweltplanung aus Nürnberg erstellt.
Der von der Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung aus Nürnberg - sowie vom Anuva Stadt- und Umweltplanung aus Nürnberg erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.02.2024 wurde am 27.02.2024 gebilligt.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat, der aufgrund der Osterferien angemessen verlängert wird.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 19.02.2024 in der Zeit
vom 18. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Straße 12, 91077 Dormitz während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz unter https://www.vgdormitz.de/seite/371620/hetzles.html einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.