Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur voraussichtlichen Stichwahl (Landrat) am Sonntag, 22. März:
Die Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl enthält den Hinweis, dass diese auch für eine mögliche Stichwahl gilt. Sofern Sie am 8. März 2026 vor Ort im Wahllokal wählen, erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung wieder zurück und müssen diese am 22. März 2026 bei der Stichwahl wieder vor Ort vorlegen.
Sofern Sie beim Antrag auf Briefwahl für den 8. März 2026 bereits angekreuzt haben, dass Sie bei einer möglichen Stichwahl am 22. März 2026 ebenfalls Briefwahl machen möchten, erhalten Sie die Unterlagen automatisch von uns zugeschickt.
Falls Sie keine Unterlagen für die Stichwahl beantragt haben, können Sie dies gerne schriftlich oder online (nicht telefonisch!) unter www.vgdormitz.de/wahlschein beantragen. Folgende Angaben sind hierbei zwingend erforderlich:
• Familienname
• Vornamen
• Geburtsdatum
• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Wir bitten Sie die Beantragung möglichst online oder schriftlich vorzunehmen. Sollten Sie dennoch persönlich bei uns vorbeikommen wollen, kann es zu Wartezeiten kommen.
Sollten Sie trotz Briefwahlunterlagen am Wahltag doch lieber vor Ort wählen gehen, können Sie das unter Vorlage Ihres Wahlscheins (erhalten Sie mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt) tun. Ohne Wahlschein dürfen Sie nicht wählen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 09134-996930) oder per E-Mail an wahlen@vgdormitz.de zur Verfügung.