Im Zusammenhang mit den aktuellen Investitionen des zweiten Sanierungsprogramms und den damit verbundenen Verbesserungsbeiträgen werden seit Wochen vereinzelte Informationen und Leserbriefe in den örtlichen Medien verbreitet. Der Zweckverband hat lange Zeit versucht, den Verfassern dieser Eingaben die Sach- und Rechtslage zu erklären. Ebenso wurde dargelegt, dass sich die angestellten Vergleiche nicht auf die Maßnahmen des Zweckverbandes projizieren lassen. Mit einem „Zweckverbands Report“ möchten wir auf die wichtigsten Fragen eingehen und unseren Anschlussnehmern die grundlegenden Fakten bereitstellen.
Wir stehen Ihnen auch weiterhin für Fragen gerne zur Verfügung.
Der „Zweckverbands Report“ wird in den nächsten Tagen allen Haushalten zugestellt. Dieser steht ebenfalls auf der Homepage des Zweckverbandes unter www.zv-marloffstein.de zum Download bereit.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Fälligkeit der 2. Rate zum 01. April 2024 hinweisen.
Hierzu erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid. Der Betrag und die Fälligkeit ergibt sich aus dem Ihnen vorliegenden Bescheid.