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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2024

Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.

- Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 30.01.2024

Beschluss:

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

- Friedhofsplanung - Vortrag und Ausblick

- Bauleitplanung Solarpark Hetzles

- Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Hetzles

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

3. Änderung des Flächennutzungsplanes Hetzles - Gemeinde Hetzles, Lkrs. Forchheim

Die Gemeinde Hetzles hat entschieden, für den beabsichtigten Geltungsbereich im Südosten der Gemeinde einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Grundlage des mit ihr abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplanes für die beabsichtigte Freiflächen-Photovoltaikanlage aufzustellen.

Da sich der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) entwickelt, hat die Gemeinde Hetzles beschlossen den Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.

Entsprechend den geplanten Ausweisungen des o. a. Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für Erneuerbare Energien dargestellt.

Es handelt sich dabei um die 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Hetzles vom 13.06.2008.

Der Änderungsbereich liegt auf einer von Nordwesten nach Südosten abfallenden Hangsituation im Südwesten des Gemeindegebietes zwischen den Ortsverbindungsstraßen nach Honings im Norden und Ebersbach im Südosten. Im Norden begrenzt der Eigentümer-Flurweg 2316/2 sowie die beiden Bestandsflächen eines Reiterhofs mit land-wirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude und einer Holzlagerfläche das Plangebiet. Die südliche Grenze bildet der Bärnbach. Die nächstgelegenen Gebäude der Ortslage von Hetzles liegen in ca. 190m Entfernung.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 20,4 ha und beinhaltet die Grundstücke Flur-Nrn. 2307, 2312, 2313, 2358, 2359, 2545/3, 2551 und 2552 sowie Teilflächen der Flur Nr. 2316 alle Gemarkung Hetzles

Als Ausgleichsflächen werden im weiterem Planverlauf Flächen außerhalb des Gebiets ausgewiesen.

Mit der Planaufstellung wird Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung aus Nürnberg betraut. Der Umweltbericht wird durch die Anuva Stadt- und Umweltplanung aus Nürnberg erstellt.

Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 3

- Billigung der Planfassung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Hetzles und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat von Hetzles nimmt Kenntnis vom vorgelegten Entwurf der 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes vom 13.06.2008 von Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung, Nürnberg (Erstellung Umweltbericht: Anuva Stadt- und Umweltplanung GmbH Nürnberg) in der Fassung vom 19.02.2024 und billigt diese Planfassung.

Der Gemeinderat beschließt weiterhin, mit der vorstehend bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der Flächennutzungsplan-Entwurf der 3. Änderung ist auf die Dauer 1 Monats auszulegen, außerdem sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und werden aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist auf der Homepage der VG Dormitz zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 3

- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Solarpark Hetzles"

Beschluss:

Der Gemeinderat Hetzles fasst folgenden:

Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Solarpark Hetzles“,

Gemeinde Hetzles, LKRS. Forchheim

Der Gemeinderat von Hetzles beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Plan erhält den Namen "Solarpark Hetzles'".

Es sollen Flächen für ein " Sonstige Sondergebiete" (SO) zur Energieerzeugung gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.

Ein Umweltbericht wird erstellt.

Das Plangebiet liegt auf einer von Nordwesten nach Südosten abfallenden Hangsituation im Südwesten des Gemeindegebietes zwischen den Ortsverbindungsstraßen nach Honings im Norden und Ebersbach im Südosten. Im Norden begrenzt der Eigentümer-Flurweg 2316/2 sowie die beiden Bestandsflächen eines Reiterhofs mit land-wirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude und einer Holzlagerfläche das Plangebiet. Die südliche Grenze bildet der Bärnbach. Die nächstgelegenen Gebäude der Ortslage von Hetzles liegen in ca. 190m Entfernung.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 18,75 ha und ist mit Ausnahme einer kleinen Feldscheune noch unbebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke Flur-Nrn. 2307, 2312, 2313, 2358, 2359, 2545/3, 2551 und 2552 sowie Teilflächen der Flur Nr. 2316 alle Gemarkung Hetzles.

Die erforderlichen Ausgleichsflächen sollen Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umgesetzt und festgesetzt werden, sowie noch zu bezeichnende Flächen außerhalb des genannten Gebiets erhalten.

Mit der Planaufstellung wird Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung aus Nürnberg

betraut. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch die Anuva Stadt- und Umweltplanung aus Nürnberg erstellt.

Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 3

- Billigung der Planfassung zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Solarpark Hetzles" und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat von Hetzles nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Solarpark Hetzles", Gemeinde Hetzles, von der Projekt 4 GbR Stadt + Freiraumplanung, Nürnberg - in der Fassung vom 19.02.2024 (Anuva Stadt- und Umweltplanung GmbH Nürnberg) und billigt diese Planfassung.

Der Gemeinderat beschließt weiterhin, mit der vorstehend bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der Bebauungsplan-Entwurf ist auf die Dauer 1 Monats auszulegen. Da es sich um eine einfache Fallgestaltung handelt, ist dieser Zeitraum ausreichend. Außerdem sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und werden aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Der Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist auf der Homepage der VG Dormitz zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 3

- Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Innensanierung der Kirche St. Laurentius

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Planung und befürwortet in der gemeindlichen Stellungnahme an die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Forchheim die Pläne zur Sanierung des Objekts und Umgestaltung des Altarraums.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

- Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich "Gaiganz Nord 1" - Gemeinde Effeltrich

Beschluss:

Der Gemeinderat Hetzles nimmt die Bauleitplanung zur Kenntnis und beschließt keine Einwendungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

- Kommunale Wärmeplanung; Grundsatzbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für eine kommunale Wärmeplanung abzuwarten, bis eine klare gesetzliche Regelung in Kraft tritt.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

- Außenanlagen Schule; Grundsatzbeschluss zur Förderung & Beschluss zum Umfang der Beauftragung eines Planers für Angebotsabfragen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt, den Bürgermeister in seinem Verfügungsrahmen eine Vorklärung mit einem Planungsbüro durchzuführen, um Entwurfsvarianten zu einem förderfähigen Allwetterplatz, einer Laufbahn und einer ungeförderten kleinen Variante zu erstellen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

- Bericht über den Vollzug der Beschlüsse vergangener Sitzungen des Gemeinderates Hetzles und anderer Gremien

- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

- Informationen