vom 11.03.2025
Auf Grund von Art. 18, 19 und 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586), erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe folgende
Die Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe vom 11.11.2002 wird wie folgt geändert:
§ 7 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung erhält folgende Fassung:
„Die Verbandsräte werden mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen.“
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt in Kraft.
Die 2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe wurde im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt Nr. 12 vom 27.03.2025 amtlich bekannt gemacht und ist somit am 28.03.2025 in Kraft getreten.