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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2025

Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.

- Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.11.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die genannte/n Änderung/en einarbeiten zu lassen und ansonsten die Niederschrift zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1

- Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Kleinsendelbach Nordwest

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Genehmigung aller aus den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen vom Bebauungsplan zu und verweist in diesem Zusammenhang auf die oben beschriebenen tatsächlichen Gegebenheiten der Erschließung des Flurstücks.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

- Bauantrag für eine Lagerhalle mit Grenzmauer in der Umgebung der südlichen Hauptstraße

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Genehmigung aller aus den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen vom Bebauungsplan zu.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

B. Burkhardt enthält sich wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) von der Abstimmung und Beratung.

- Formlose Bauvoranfrage für ein ggf. verfahrensfreies landwirtschaftliches Betriebsgelände

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen das Vorhaben, verweist jedoch darauf, dass Naturschutzaspekte abschließend mit der dazu zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Forchheim zu klären sind.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

- Informationen und Sachstand zur Prüfung einer Sanierung des Schwabachstüberls Beratung überdie weitere Vorgehensweise

- Vorlage der Jahresrechnung 2022

- Feststellung der Jahresrechnung 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis genommen und stellt es nach durchgeführter Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen durch den Gemeinderat erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

- Entlastung der Jahresrechnung 2022

Beschluss:

Gemäß Artikel 102 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2022 die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Bürgermeisterin Werner enthält sich bei der Abstimmung zur Entlastung.

- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

- Informationen