Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.
- Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.11.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die genannte/n Änderung/en einarbeiten zu lassen und ansonsten die Niederschrift zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 1
- Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Kleinsendelbach Nordwest
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Genehmigung aller aus den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen vom Bebauungsplan zu und verweist in diesem Zusammenhang auf die oben beschriebenen tatsächlichen Gegebenheiten der Erschließung des Flurstücks.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Bauantrag für eine Lagerhalle mit Grenzmauer in der Umgebung der südlichen Hauptstraße
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Genehmigung aller aus den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen vom Bebauungsplan zu.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
B. Burkhardt enthält sich wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) von der Abstimmung und Beratung.
- Formlose Bauvoranfrage für ein ggf. verfahrensfreies landwirtschaftliches Betriebsgelände
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen das Vorhaben, verweist jedoch darauf, dass Naturschutzaspekte abschließend mit der dazu zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Forchheim zu klären sind.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Informationen und Sachstand zur Prüfung einer Sanierung des Schwabachstüberls Beratung überdie weitere Vorgehensweise
- Vorlage der Jahresrechnung 2022
- Feststellung der Jahresrechnung 2022
Beschluss:
Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis genommen und stellt es nach durchgeführter Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen durch den Gemeinderat erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Entlastung der Jahresrechnung 2022
Beschluss:
Gemäß Artikel 102 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2022 die Entlastung ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Bürgermeisterin Werner enthält sich bei der Abstimmung zur Entlastung.
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
- Informationen