Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.
- Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14. März 2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, diese Änderung einarbeiten zu lassen und ansonsten die Niederschrift zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Antrag auf Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss einer durch Brand beschädigten Scheune an der Hauptstraße; Hassan Fl.-Nr. 33
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt eine sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 145 Abs. 1 BauGB bzw. bezüglich der Ortsgestaltung eine Genehmigung der Abweichungen i.S.d Art 63 BayBO zum Abriss der brandgeschädigten Scheune.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Barrierefreier Bushaltestellenausbau; Auftragsvergabe
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt den barrierefreien Bushaltestellenausbau an den wirtschaftlichsten Anbieter, der Firma Richard Schulz aus Buttenheim zu einem Preis von 623.635,73 € (brutto) vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken als Förderstelle zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 1. Juni 2024, Satzungsneuerlässe
- Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren für die Kindertagesstätten in Dormitz ab 1. Juni 2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende neue Gebührensätze in die zu erlassende Gebührensatzung, welche ab dem 1. Juni 2024 in Kraft treten soll, aufzunehmen.
| Kindergarten: | neu | Gk neu (25 Euro Rabatt pro Kind) |
| 3-4 Std. | ------ | ------- |
| 4-5 Std. | 165,00 € | 140,00 € |
| 5-6 Std. | 175,00 € | 150,00 € |
| 6-7 Std. | 185,00 € | 160,00 € |
| 7-8 Std. | 195,00 € | 170,00 € |
| 8-9 Std. | 205,00 € | 180,00 € |
| 9-10 Std. | ------ | ------ |
| Kinderkrippe |
|
|
| 3-4 Std. | 225,00 € | 200,00 € |
| 4-5 Std. | 255,00 € | 230,00 € |
| 5-6 Std. | 285,00 € | 260,00 € |
| 6-7 Std. | 315,00 € | 290,00 € |
| 7-8 Std. | 345,00 € | 320,00 € |
| 8-9 Std. | 375,00 € | 350,00 € |
| 9-10 Std. | ------ | ------ |
Diese werden dann ab diesem Zeitpunkt zur Abrechnung gebracht.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| - | Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätten GlücksKINDER und GlücksZWERGE ab dem 1. Juni 2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Satzungsentwurf für die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätten mit Wirkung zum 1. Juni 2024 in Kraft treten zu lassen und beauftragt Bürgermeister Bezold mit Ausfertigung und Bekanntmachung.
Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Dormitz folgende Satzung:
(1) Für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Dormitz werden die in der Satzung festgelegten Gebühren erhoben.
(2) Zu den Benutzungsgebühren gehören:
| 1. | Betreuungsgebühr |
| 2. | Getränkepauschale |
| 3. | Spiel-/Materialgeld |
| 4. | Wickelgeld (Krippe) |
(3) Entgelte für warmes Mittagessen sind separat an ein von der Gemeinde beauftragtes Catering Unternehmen zu entrichten.
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte. Es erfolgt keine anteilige Berechnung für anteilig besuchte Monate.
(2) Die Gebühren sind jeweils zum 15. eines Monats zu entrichten.
(3) Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter oder die nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteten oder die Personen, die die Aufnahme in die Kindertagesstätte bewirkt haben.
(1) Für den Besuch der Kindertagesstätte werden folgende Benutzungsgebühren (§ 1) erhoben:
1. Kindergarten
1.1 Benutzungsgebühren
| - Nutzungsdauer > 4- 5 Std. pro Tag | 165,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer > 5- 6 Std. pro Tag | 175,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer > 6- 7 Std. pro Tag | 185,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer > 7- 8 Std. pro Tag | 195,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer > 8- 9 Std. pro Tag | 205,00 € pro Monat |
| 1.2 Zur Entlastung der Familien leistet der Staat neben der Förderung nach Art. 18 Abs. 2 BayKiBiG einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzung des Art. 19 BayKiBiG erfüllen. Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird. | |
| 1.3 Kinder unter 3 Jahren, die den Kindergarten besuchen, zahlen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres die Benutzungsgebühren der unter 3-jährigen. | |
| 2. Benutzungsgebühren für die Krippe | |
| - Nutzungsdauer> 3- 4 Std. pro Tag | 225,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer> 4- 5 Std. pro Tag | 255,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer> 5- 6 Std. pro Tag | 285,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer> 6- 7 Std. pro Tag | 315,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer> 7- 8 Std. pro Tag | 345,00 € pro Monat |
| - Nutzungsdauer> 8- 9 Std. pro Tag | 375,00 € pro Monat |
(2) Obenstehende Gebühren können durch Beschluss des Gemeinderates einmal jährlich, in der Regel zum 1. September, den Tarifsteigerungen des Tarifvertrags für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-Sue) sowie dem Tarifvertrag für Kommunen in der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (TVöD-VKA) angepasst werden. Die Rundung dieser neuen Gebühren erfolgt dann auch wieder mathematisch auf volle 5 Euro.
(3) Im Falle von Gruppenschließungen und einer Betreuung von bis zu 5 Tagen im Kalendermonat erfolgt die Gebührenabrechnung nach tatsächlicher Buchungszeit. Bei einer Betreuung welche an mehr als 5 Tagen im Kalendermonat stattfinden konnte, erfolgt die Gebührenabrechnung in voller Höhe.
Tritt ein Geschwisterkind in den Kindergarten ein ermäßigt sich die Gebühr für das ältere Geschwisterkind um 25,00 € pro Monat. Tritt der Fall ein das ein zweites Geschwisterkind in den Kindergarten kommt, so reduziert sich die Gebühr des ältesten Geschwisterkinds um 40,00 € und bei dem mittleren um 25,00 €. Die Regelung für Geschwisterkinder greift nur solange, wie Benutzungsgebühren für ein Geschwisterkind für den Kindergarten zu entrichten sind.
Die Satzung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Der TOP wurde vertagt: Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren für die Mittagsbetreuung und Ferienbetreuung der Gemeinde Dormitz
- Der TOP wurde vertagt: Neuerlass einer Gebührensatzung für die Mittags- und Ferienbetreuung der Gemeinde Dormitz (-MBGS-) ab dem 1. Juni 2024
- Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Hetzles "Solarpark Hetzles"
Beschluss:
Der Gemeinderat Dormitz nimmt die Bauleitplanung zur Kenntnis und beschließt folgende Einwendung vorzubringen: Es ist zu klären, wie das anfallende Oberflächenwasser abgeleitet wird, ohne dass es zu Überflutungen kommt, für entsprechende Rückhaltesysteme und eine fachgerechte Ableitung ist zu sorgen.
Die Gemeinde Dormitz soll über das weitere Verfahren unterrichtet werden.
Abstimmungsergebnis: 11 : 2
- Erhöhung des leistungsbezogenen Entgelts (Einmalzahlung/Jahr) von 2 % auf 2,5 % der ständigen Entgelte des Vorjahres
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die ständigen Monatsentgelte von 2,0 % auf 2,5 % ab dem Bewertungsjahr 2024 (Auszahlung im Jahr 2025) zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
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