Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.
| - | Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 13.02.2025 |
Beschluss:
Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| - | Relaunch von Website und Gemeinde-App aufgrund gesetzlicher Vorgaben und Aufkündigung durch den App-Anbieter, Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Die Verwaltung empfiehlt die Beauftragung der Firma Cosmema GmbH mit der Einrichtung der Heimat-Info App für die Gemeinde Dormitz.
Der Einführung einer Bürger- bzw. Gemeinde-App von der Fa. Cosmema GmbH aus Gaimersheim wird unter Berücksichtigung der vorgestellten Konditionen (Kosten der einmaligen Einrichtung in Höhe von 2.398,40 Euro, netto) sowie den monatlichen Kosten in Höhe von 155,00 €, netto zugestimmt. Damit einhergehend wird ebenfalls dem Umzug der Website einschließlich der Neugestaltung für einmalige Kosten in Höhe von 9.500,00 Euro/netto für die Domain dormitz.de zugestimmt. Die Gemeinde Dormitz spricht eine Empfehlung zur Anschaffung einer VG-KI aus. Die Umstellung der Homepage der KITA Dormitz wird vorerst zurückgestellt. Die Nutzerzahlen und Notwendigkeit sollen vorab geprüft werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
| - | Baulicher Antrag auf Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport im Sanierungsgebiet |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB und stimmt einer sanierungsrechtlichen Genehmigung aller in den Planunterlagen vorhandenen Abweichungen gemäß § 145 Abs. 1 BauGB bzw. hinsichtlich der Ortsgestaltung in den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen i.S.d Art 63 BayBO zu und erteilt auch diesbezüglich sein Einvernehmen.
Die Bauherren sind für einen Kanalanschluss darauf hinzuweisen, dass nach § 9 Abs. 6 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Dormitz Niederschlagswasser nur mittels einer Oberflächenwasserrückhaltung mindestens in Form einer Zisterne von 10 m³ gedrosselt eingeleitet werden darf. Stellplätze sind gemäß der Garagen- u. Stellplatzsatzung so auszuführen, dass sie stets separat anfahrbar sind.
Abstimmungsergebnis: 10 : 4
| - | Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Dormitz |
Beschluss:
Der Gemeinderat Dormitz beschließt, im Hinblick auf die „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dormitz (BGS–EWS)“
| - | die gegenständliche Entwurfsfassung als Satzung zu beschließen und zum 1. Mai 2025 in Kraft treten zu lassen und gleichzeitig |
| - | die bisherige „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dormitz“ vom 24. November 2022 mit Ablauf des 30.04.2025 außer Kraft treten zu lassen. |
Die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dormitz (BGS-EWS) ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage der Sitzungsniederschrift beizufügen. Die neue Satzung tritt zum 01. Mai 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| - | Brand- und Katastrophenschutz |
| - | Nachrüstung der digitalen Sirenen mit einer dualen Stromversorgung |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der beiden neuen Sirenen auf eine duale Stromversorgung von der Firma Abel&Käufl aus 84034 Landshut aufgrund von variablen Kosten im Angebot in voraussichtlicher Höhe von 2.380,00 € brutto zu beauftragen. Die Verwaltung und der Bürgermeister werden beauftragt, wie von KBR Flake empfohlen, eine manuelle Handauslösung an beiden Sirenenstandorten nachrüsten zu lassen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 1
| - | Katastrophenschutz; Erweiterung der Sirene im Feuerwehrhaus Dormitz mit der Möglichkeit von Sprachdurchsagen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Firma Abel&Käufl aus 84034 mit der Errichtung einer Möglichkeit zur direkten Besprechung der Sirene am Feuerwehrhaus Dormitz in voraussichtlicher Höhe von 853,23€ brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| - | Sport- und Vereinsförderung; Antrag des 1. FC Dormitz für 2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt dem 1. FC Dormitz einen Zuschuss zur Sportförderung rückwirkend für das Jahr 2024 in Höhe von 3.802,00 Euro zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| - | Altöl-/Speisefett-Sammelsystem "Jeder Tropfen zählt"; Beratung und Beschlussfassung über Fortsetzung der Kooperation |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt weiterhin den Sammelbehälter für die Sammlung von Altöl und Speisefette zu behalten und den Vertrag mit „Jeder Tropfen zählt“ zu den genannten Konditionen um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Abstimmungsergebnis: 7 : 7 (abgelehnt)
| - | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung |
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