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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 10/2023
Vereine und Verbände
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Kreisverband Imker Oberallgäu

Die Gemeinde Durach informiert:

Gemäß Tierseuchenverordnung § 1a ist jeder Bienenhalter verpflichtet, sich bei seinem zuständigen Veterinäramt im jeweiligen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Oberallgäu, Sachgebiet 33 - Veterinäramt, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen

Anzugeben sind:

Kontaktdaten Bienenhalter

Standort der Bienen

Anzahl der Bienenvölker

Landwirtschaftliche Betriebsnummer

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist kostenfrei.