Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Durach in der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 17.775.800,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 13.481.400,00 Euro
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.172.450,00 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.270.000,00 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 400 v. H.
b. für die Grundstücke (B) — 400 v. H.
2. Gewerbesteuer — 365 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.962.600,00 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Das Landratsamt Oberallgäu hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 71 Abs. 2 GO erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 18.04.2023, Aktenzeichen: SG 15-941-780120/He erteilt.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung und damit für die Gesamtzeit ihrer Wirksamkeit im Rathaus, Bahnhofstraße 1, Zimmer: 25 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.