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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 22/2023
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Baugebiet Oro-Gelände 2. Änderung - Bekanntmachung.pdf

über die Aufstellung und öffentliche Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Oro-Gelände“

Bekanntmachung über die Aufstellung und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Durach hat am 25.05.2023 die Auf- stellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Oro-Gelände" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke der ansässigen Firmen "Weixler" und "Heinzel- mann" östlich des Wertstoffhofes der Gemeinde Durach und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 190 und 190/1. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan darge- stellt.

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen

  • Ermöglichung der Nachverdichtung durch Anhebung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ)

  • Berücksichtigung bestehender und geplanter betrieblicher Strukturen und Anpassung beste-

    hender Festsetzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen, u.a. Bauweise

  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB sowie der Angabe nach §3 Abs.2 Satz2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Durach hat in seiner öffentlichen Sit- zung am 25.05.2023 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Oro-Gelände" mit Be- gründung in der Fassung vom 23.02.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 23.02.2023

liegt in der Zeit vom 12.06.2023 bis 11.07.2023

im Rathaus der Gemeinde Durach (Bahnhofsstraße 1, 87471 Durach), Zimmer 24, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr – 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 23.02.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

http://www.durach-allgaeu.de

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Durach (Bahnhofsstraße1, 87471Durach) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteili- gung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per E-Mail: info@durach- allgaeu.de, per Fax oder postalisch) sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich bis 09.06.2023 Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Durach (Bahnhofsstraße1, 87471Durach), Zimmer 24 während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Aus- wirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr – 18:00 Uhr).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender- angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informa- tionen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleit- planverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Durach, den 30.05.2023