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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 23/2026
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Wichtige Information zur Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Die Gemeinde weist alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer freundlich auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Überprüfung und Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen hin.

Eine ordnungsgemäß funktionierende Grundstücksentwässerung leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Umwelt, Gewässern und der öffentlichen Infrastruktur. Um Schäden frühzeitig zu erkennen und größere Folgekosten zu vermeiden, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die auf ihrem Grundstück befindlichen Entwässerungsanlagen regelmäßig überprüfen zu lassen.

Hierzu zählen insbesondere:

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Grundstücksanschlüsse,

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Messschächte,

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Grundstücksentwässerungsanlagen,

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Überwachungseinrichtungen sowie

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gegebenenfalls vorhandene Abwasserbehandlungsanlagen.

Die Überprüfung hat in einem Turnus von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage zu erfolgen. Die Prüfung ist auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer beziehungsweise Fachbetrieb durchführen zu lassen. Ziel der Untersuchung ist die Feststellung der ordnungsgemäßen Funktion und Mängelfreiheit der Anlagen.

Nach Abschluss der Überprüfung ist das Ergebnis durch das beauftragte Fachunternehmen schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung ist der Gemeinde unaufgefordert innerhalb von vier Wochen nach Durchführung der Prüfung vorzulegen.

Werden bei der Überprüfung Schäden oder sonstige Mängel festgestellt, sind diese vom Grundstückseigentümer unverzüglich fachgerecht beseitigen zu lassen. Dadurch können mögliche Beeinträchtigungen der Umwelt, Schäden an der öffentlichen Kanalisation sowie kostenintensive Folgeschäden vermieden werden.

Darüber hinaus weist die Gemeinde darauf hin, dass auftretende Störungen oder Schäden an Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen oder Abwasserbehandlungsanlagen der Gemeinde umgehend mitzuteilen sind.

Die Einhaltung dieser Vorgaben dient nicht nur dem Schutz der eigenen Anlage und des privaten Eigentums, sondern auch der Sicherstellung einer funktionierenden Abwasserentsorgung im Interesse der Allgemeinheit.

Die Gemeinde bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung, ihr Verantwortungsbewusstsein und die gewissenhafte Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtungen.