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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 28/2026
Sonstige Mitteilungen
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Sonstige Mitteilungen

Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Verkaufsstellen (z. B. Tankstellen oder Kioske), die Einweg-E-Zigaretten anbieten, ausgediente Geräte kostenfrei zurücknehmen. Die Rückgabe ist ohne Kaufbeleg und unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts möglich. Grundlage hierfür ist die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die bereits am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.

Die Gesetzesänderung reagiert auf die häufige Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten bzw. Vapes über den Restmüll. Da die Geräte fest verbaute Lithium-Ionen-Akkus enthalten, stellen sie ein erhebliches Brandrisiko dar, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden. Gleichzeitig gehen wertvolle Rohstoffe verloren, die durch eine getrennte Sammlung dem Recycling zugeführt werden können. Die neue Rückgabepflicht soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die umweltgerechte Entsorgung erleichtern.

Unabhängig von der neuen Rückgabepflicht im Handel können Privatpersonen

ausgediente E-Zigaretten weiterhin wie gewohnt an den Wertstoffhöfen abgeben.

Gewerbebetriebe können Einweg-E-Zigaretten entweder bei der Greiter Bau- und Transport GmbH in Immenstadt oder im Rahmen der Elektroaltgeräte-Sammlung an der Müllumladestation in Lindau entsorgen. Die Sammlung findet jeweils am dritten Mittwoch des Monats statt.

Kontakt:

Servicecenter

Tel. 0831 25282 0

zak@zak-kempten.de

www.zak-kempten.de