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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 29/2026
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Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung

Bodenrichtwerte für Flächen der Landwirtschaft - Grünland -

Stichtag 01.01.2026

Im Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem BauGB (i. V. m. Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246), hat der Gutachtachterausschuss für den Bereich des Landkreises Oberallgäu durchschnittliche Lagewerte für erschlossenes, unbebautes baureifes Land und für Flächen der Landwirtschaft - Grünland - (Bodenrichtwerte) zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.

Die Bodenrichtwertlisten und die Lagepläne mit den Darstellungen der Bodenrichtwertzonen der Gemeinde Durach können bis Freitag, 21. August 2026 im Rathaus der Gemeinde Durach, Bahnhofstraße 1, 87471 Durach, Bauamt, II. Stock, Zimmer 24, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen auf unserer Homepage.

Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer-Nr. S 2.22 (ehem. Sparkassengebäude), Tel. Nr. 08321/612-3011.

Nach Veröffentlichung bei den Gemeinden können Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte gebührenfrei über bodenrichtwerte.bayern.de (BayernAtlas) abgerufen werden.

Die nächste Bodenrichtwertfestsetzung wird der Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2028 vornehmen.