Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung
- Geltungsbereich
- Gültig für alle politischen Parteien, Wählervereinigungen und sonstige wahlwerbende Gruppen.
- Plakatwände der Gemeinde dürfen ausschließlich für Wahlwerbung genutzt werden.
- Plakate dürfen nur nach Zuteilung durch die Gemeinde befestigt werden.
- Zeitrahmen
- Plakatierung möglich: 4 Wochen vor dem Wahltag.
- Ende der Plakatierung: Stichtag der jeweiligen Wahl.
- Überhang oder Verlängerung nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde.
- Genehmigungsverfahren
- Antragsweg: formeller Antrag bei der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt).
- Umfang des Antrags: Identifikation der Partei/Gruppe, Kontaktdaten, gewünschte Plakatflächen.
- Fristen: Antragsstellung so früh wie möglich, spätestens 6 Wochen vor dem Wahltermin.
- Genehmigungserteilen: Die Gemeinde prüft Verfügbarkeit und nimmt die Zuteilung vor.
- Zuteilung von Plakatflächen
- Die Anzahl der Plakatflächen wird zentral durch die Gemeinde zugeteilt.
- Technische Vorgaben
- Plakatgröße: zugelassene Formate DIN-A1.
- Material und Befestigung: wetterfestes Material; sichere Befestigung (keine gefährlichen oder schädlichen Befestigungsmethoden).
- Inhalte: keine beleidigenden, diskriminierenden oder verfassungsfeindlichen Inhalte; Einhaltung geltender Gesetze.
- Anbringung und Entfernung
- Anbringung: bei Kommunalwahlen gem. § 3 Abs. 2 a der Verordnung der Gemeinde Durach über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten ab 4 Wochen vor dem Wahltermin erlaubt. Entfernung: nach Ablauf der Wahl/Stichwahl oder Widerruf durch die Gemeinde.
- Verantwortung: Parteien/Veranstalter tragen Verantwortung für ordnungsgemäße Anbringung, Sicherheit und vollständige Entfernung.
7. Datenschutz und rechtliche Hinweise
- Keine sensiblen personenbezogenen Daten in der Werbung.
- Einhaltung aller geltenden Wahlwerberechte, inkl. Gleichbehandlung und Chancengleichheit.
- Verstöße können zu Entzug der Plakatgenehmigung, Geldbußen oder anderen rechtlichen Schritten führen.
8. Ansprechpartner und Kontakt
- Ordnungsamt: Daniela Sedlmaier/Michael Bühler
- E-Mail: ordnungsverwaltung@durach-allgaeu.de
- Tel.: 0831/56119-24