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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 34/2025
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Kindertageseinrichtungengebührensatzung

Aufgrund von Art. 2 und 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Durach folgende

9. Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

der Gemeinde Durach

(Kindertageseinrichtungengebührensatzung)

vom

(01. September 2025)

§ 1

Änderungen

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Durach (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 01. September 2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 01. November 2015, durch die 2. Änderungssatzung vom 01. September 2016, durch die 3. Änderungssatzung vom 01. Juli 2017, durch die 4. Änderungssatzung vom 01. Januar 2018, durch die 5. Änderungssatzung vom 01 Januar 2019. durch die und 6. Änderungssatzung vom 01. September 2019 und 7. Änderungssatzung vom 01. September 2022 und 8.

Änderungssatzung vom 01. Januar 2024 wird wie folgt geändert:

§ 6

Gebührensatz

1)

Die monatlichen Benutzungsgebühren werden den Buchungszeiten entsprechend erhoben, inkl. Getränke und Spielgeld:

a)

in der Kinderkrippe:

bis einschl. 4 Stunden

160,00 €

mehr als 4 bis einschl. 5 Stunden

170,00 €

mehr als 5 bis einschl. 6 Stunden

180,00 €

mehr als 6 bis einschl. 7 Stunden

190,00 €

mehr als 7 bis einschl. 8 Stunden

200,00 €

mehr als 8 bis einschl. 9 Stunden

210,00 €

mehr als 9 bis einschl. 10 Stunden

220,00 €

b)

im Kindergarten

bis einschl. 4 Stunden

140,00 €

mehr als 4 bis einschl. 5 Stunden

150,00 €

mehr als 5 bis einschl. 6 Stunden

160,00 €

mehr als 6 bis einschl. 7 Stunden

170,00 €

mehr als 7 bis einschl. 8 Stunden

180,00 €

mehr als 8 bis einschl. 9 Stunden

190,00 €

mehr als 9 bis einschl. 10 Stunden

200,00 €

§ 7 Tagesverpflegung

(entfällt)

§ 9 a

Geschwisterkinderzuschuss

Um Duracher Familien mit mehreren Kindern zu unterstützen, beteiligt sich die Gemeinde Durach an den Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet.

Für das jüngste Kind trägt die Familie die Gebühren selbst. Für das nächst ältere Kind trägt die Familie die Gebühren bis zu einem Betrag von 100,00 €. Die darüber liegenden Gebühren übernimmt die Gemeinde Durach. Für jedes weitere Kind trägt die Gemeinde Durach die vollen Gebühren.

Der Zuschuss gilt für alle Duracher Kinder in allen Duracher Kindertageseinrichtungen und wird direkt an die Einrichtung ausbezahlt.

Spiel- und Getränkegeld, Gebühren für Mittagessen und sonstige Zusatzangebote werden nicht bezuschusst.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

Durach, 05.08.2025

Gerhard Hock
Erster Bürgermeister