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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Wasserrecht

Einleiten von Mischwasser aus der Kläranlage OT Bodelsberg in den Langeneckbach und die Einleitung von Niederschlagswasser im Trennsystem in den Langeneckbach;

Hier: Tekturplanung Regenrückhaltebecken Bodelsberg

Antragsteller: Gemeinde Durach, Bahnhofstraße 1, 87471 Durach

Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 30.10.2019 und 18.08.2023 (AZ: SG 22.3-641/5-004/19) dem Antragsteller, die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim

Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, oder

Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [Freistaat Bayern] und den Gegenstand des Klageverfahrens [Ausgangsbescheid mit Datum] bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und dieser Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Die genehmigten Planunterlagen können bei der Gemeinde, Zimmer-Nr. 24 während der Dienststunden, vom 11.09.2023 bis zum 26.09.2023 eingesehen werden.

Hinweise:

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und den Einwendungsführern der wasserrechtliche Bescheid schriftlich angefordert werden.

Nach Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den Betroffenen und Einwendungsführern als zugestellt.

GEMEINDE DURACH
Gerhard Hock, Erster Bürgermeister