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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Bekanntmachung Haushaltssatzung

I.

Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und § 19 der Verbandssatzung erlässt der Abwasserverband Kempten (Allgäu) folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgesetzt

im ERFOLGSPLAN

in den Erträgen und Aufwendungen mit  — 8.496.230,00 €

und

im VERMÖGENSPLAN

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 17.382.042,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen sind in Höhe von 5.000.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan sind in Höhe von 13.650.000 € vorgesehen.

§ 4

1) Der durch Investitionszuweisungen und -zuschüsse, Kredite sowie sonstige Erträge nicht gedeckte Umlagebedarf beträgt:

1. für den ERFOLGSPLAN

Betriebskosten —  8.010.750,00 €

Darlehenszinsen —  183.480,00 €

2. für den VERMÖGENSPLAN

Investitionen —  3.867.000,00 €

Darlehenstilgung — 2.155.042,00 €

2) Die Umlegung des ungedeckten Finanzbedarfs auf die Verbandsmitglieder erfolgt:

a) für den ERFOLGSPLAN nach § 20 Ziffer 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 der Verbandssatzung

b) für den VERMÖGENSPLAN nach § 20 Ziffer 1.1.1, 1.1.2 und 2.1.3 der Verbandssatzung.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 900.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Kempten (Allgäu), 16.01.2023
Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)
Thomas Kiechle
Oberbürgermeister
Verbandsvorsitzender

II.

Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 12.01.23 Gz: RvS-SG12-1444-22/18/3 den in § 2 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in einer Höhe von 5.000.000 € sowie den in § 3 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.650.000 € genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu), Griesösch 1, Lauben während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.