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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Merkblatt zur Plakatierung von Wahlwerbung auf Gemeindeplakatwänden

  1. Geltungsbereich
  • Gültig für alle politischen Parteien, Wählervereinigungen und sonstige wahlwerbende Gruppen.
  • Plakatwände der Gemeinde dürfen ausschließlich für Wahlwerbung genutzt werden.
  • Plakate dürfen nur nach Zuteilung durch die Gemeinde befestigt werden.
  1. Zeitrahmen
  • Plakatierung möglich: 4 Wochen vor dem Wahltag.
  • Ende der Plakatierung: Stichtag der jeweiligen Wahl.
  • Überhang oder Verlängerung nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde.
  1. Genehmigungsverfahren
  • Antragsweg: formeller Antrag bei der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt).
  • Umfang des Antrags: Identifikation der Partei/Gruppe, Kontaktdaten, gewünschte Plakatflächen.
  • Fristen: Antragsstellung so früh wie möglich, spätestens 6 Wochen vor dem Wahltermin.
  • Genehmigungserteilen: Die Gemeinde prüft Verfügbarkeit und nimmt die Zuteilung vor.
  1. Zuteilung von Plakatflächen
  • Die Anzahl der Plakatflächen wird zentral durch die Gemeinde zugeteilt.
  1. Technische Vorgaben
  • Plakatgröße: zugelassene Formate DIN-A1.
  • Material und Befestigung: wetterfestes Material; sichere Befestigung (keine gefährlichen oder schädlichen Befestigungsmethoden).
  • Inhalte: keine beleidigenden, diskriminierenden oder verfassungsfeindlichen Inhalte; Einhaltung geltender Gesetze.
  1. Anbringung und Entfernung
  • Anbringung: bei Kommunalwahlen gem. § 3 Abs. 2 a der Verordnung der Gemeinde Durach über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten ab 4 Wochen vor dem Wahltermin erlaubt. Entfernung: nach Ablauf der Wahl/Stichwahl oder Widerruf durch die Gemeinde.
  • Verantwortung: Parteien/Veranstalter tragen Verantwortung für ordnungsgemäße Anbringung, Sicherheit und vollständige Entfernung.

7. Datenschutz und rechtliche Hinweise

  • Keine sensiblen personenbezogenen Daten in der Werbung.
  • Einhaltung aller geltenden Wahlwerberechte, inkl. Gleichbehandlung und Chancengleichheit.
  • Verstöße können zu Entzug der Plakatgenehmigung, Geldbußen oder anderen rechtlichen Schritten führen.

8. Ansprechpartner und Kontakt

  • Ordnungsamt: Daniela Sedlmaier/Michael Bühler
  • E-Mail: ordnungsverwaltung@durach-allgaeu.de
  • Tel.: 0831/56119-24