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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Gemeindeverwaltung Durach

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Durach jeder über 4 Monate alte Hund unverzüglich in der Gemeindeverwaltung zur Hundesteuer anzumelden ist.

Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren noch nicht angemeldeten Hund anzumelden. Hierzu haben Sie auf der Internetseite der Gemeinde Durach www.durach-allgaeu.de unter der Rubrik

  • Bürgerservice
  • Wo erledige ich was?
  • Suchbegriff: Hundesteuer

die Möglichkeit zur Hundesteueranmeldung im Online-Verfahren. Bei Fragen können Sie uns telefonisch unter 0831/56119-28 bzw. per E-Mail steueramt@durach-allgaeu.de erreichen.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Hundeanmeldung jetzt wahr.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt