Die Gemeinde Durach verkauft ihre bereits errichtete Leerrohrinfrastruktur an Netzbetreiber zur Errichtung von Glasfasernetzen, um den Breitbandausbau für die Gemeindebevölkerung weiter zu verbessern.
Die Leerrohrinfrastruktur befindet sich in folgenden Bereichen des Gemeindegebiets:
• | Höhenweg / Bachtelweg |
Die genaue Lage der Leerrohre, der Verlauf und die Spezifizierung kann aus den Lageplänen entnommen werden. Die Lagepläne können bei unserem Mitarbeiter Herrn Bühler per E-Mail angefordert werden. (buehler@durach-allgaeu.de)
Die Leerrohrinfrastruktur wird nur im Gesamten verkauft. Der Ankauf einzelner Bereiche ist nicht möglich.
Der Verkauf der Leerrohrinfrastruktur erfolgt im Bieterverfahren. Das Mindestgebot liegt bei 30.000 €. Gebote können bis zum 07.11.2025 bei der Gemeinde Durach, z. H. Herrn Bühler, Bahnhofstraße 1, 87471 Durach schriftlich in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen:
„NICHT ÖFFNEN – Gebot im Bieterverfahren Leerrohrinfrastruktur“
Der Verkauf erfolgt wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) folgende Nachweise vorzulegen:
| • | Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über den Bau und Betrieb von NGA-Netzen. Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragsnehmern oder Partnern nachzuweisen. |
| • | Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. |
| • | Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. |
| • | Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. |
| • | Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. |
| • | Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. |
| • | Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt. |
Für Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Michael Bühler gerne zur Verfügung. (E-Mail: buehler@durach-allgaeu.de; Telefon: +49 831 56119-31)