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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 46/2023
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Kommunale Wärmeplanung

Liebe Duracherinnen und Duracher,

nach den sommerlichen Aufregungen um das Heizungsgesetz der Bundesregierung ist vermeintlich Ruhe eingekehrt. Gefühlt ist das allenfalls eine Pause, es darf nicht als Entspannung gesehen werden. Denn mit dem Heizungsgesetz werden Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen in die Pflicht genommen. Zum ersten Mal spüren die Menschen, dass es auf Sie persönlich ankommt, wenn sich klimamäßig und in unseren CO² Bilanzen etwas ändern soll.

Zur Erinnerung: Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) aus dem Jahr 2019 sieht die Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 %, bis 2040 um 88 % sowie bis 2045 Klimaneutralität vor. Bayern will dies 5 Jahre schneller, das Oberallgäu 10 Jahre schneller schaffen. Durach wird hier nichts versprechen, wir wollen keine Schaufensterpolitik betreiben.

Das bedeutet für den Sektor Gebäude auf Bundesebene: Reduktion Treibhausgase von heute bis 2030 um 41 % und bis 2045 Klimaneutralität. Die Konsequenz daraus: Wegfall aller fossilen Gebäudeheizungen und Aufbau von Wärmenetzen als nachhaltige, langfristige Lösung für den Gebäudebestand.

Nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bedeutet dies einen 65 % erneuerbarer Anteil für neue Heizungen ab 2024 in Neubaugebieten und spätestens ab 2028 für Bestand, wobei bestehende Heizungen, so lange sie funktionstüchtig und reparabel sind, weitergenutzt werden dürfen.

Nach dem jetzt klar ist, dass auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern handeln müssen, wird die Gemeinde Durach ihre Aufgabe sehr ernst anpacken und alles dazu tun, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und um ihren Bürgerinnen und Bürgern baldmöglichst verbindlich mitteilen zu können, ob und wenn ja wo Nahwärmeversorgungen angedacht sind. Hierzu braucht es planerische Grundlagen. Wir haben bereits bei der Zukunft – Umwelt Gesellschaft (ZUG) einen Förderantrag zur Förderung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt.

Damit sind wir sozusagen in den Startlöchern, wobei die zeitlichen Dimensionen enorm sind. Bewilligung 6 Monate, dann Vergabe im Wettbewerb, dann Ausführung 1 Jahr. Wenn uns also nicht noch bessere Ideen kommen, werden wir erst Mitte 2025 die planerischen Grundlagen für die Kommunale Wärmeplanung vorliegen haben. Spätestens dann wird für jedes Anwesen in Durach und Weidach eine Orientierung vorliegen, wie das Heizen der Zukunft aussehen kann. Sobald es an konkrete Planungen für Teilbereiche und Straßenzüge geht, werden diese Anwohner ohnehin zu Informationsgesprächen eingeladen.

Freundliche Grüße
Gerhard Hock
Erster Bürgermeister