(nichtmaßstäblicher Lageplan)
der Gemeinde Durach zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald in der Fassung vom 06.10.2025 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 3,6 ha. Das Plangebiet wird derzeit als Fläche für Wald bzw. Grünfläche genutzt.
Der Änderungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wind“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Nordosten von Bodelsberg geschaffen werden.
Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald in der Fassung vom 06.10.2025 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Durach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auf der Homepage der Gemeinde Durach www.durach-allgaeu.de
im Zeitraum vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Durach, Bahnhofstraße 1, 8471 Durach, Zimmer 24, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
| Montag bis Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch abgegeben werden (bauverwaltung@durach-allgaeu.de). Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von [Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)] gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Es liegen umweltrelevante Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu den nachfolgenden Themenbereichen vor:
| Schutzgut |
| Art der vorhandenen Information |
| Mensch | • | Auswirkungen auf Freizeitgebiet |
| Tiere | • | Naturschutzfachliche Angabe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) |
| Pflanzen | • | Natura-2000-Verträglichkeitsabschätzung |
| • | Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit |
| Boden | • | Orientierende bodenkundliche und hydrogeologische Untersuchung |
| Wasser | • | Orientierende bodenkundliche und hydrogeologische Untersuchung |
| Luft | • | Insgesamt positiver Effekt durch Energiegewinnung ohne CO2-Ausstoß |
| Klima | • | Insgesamt positiver Effekt durch Energiegewinnung ohne CO2-Ausstoß |
| Landschaft | • | Bewertung im Rahmen der Schutzgutbetrachtung |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | • | Betroffene Bau- und Bodendenkmale |
| Nutzung erneuerbare Energien / Energieeinsparung | • | Beitrag zur Energiewende Erläuterung in der Begründung |
| Landschafts- und sonstige Pläne | • | Hinweis auf Landschaftsplan der Gemeinde |
| Wechselwirkungen | • | Hinweise im Umweltbericht bei der Schutzgutbetrachtung |
Ferner liegen folgende Fachgutachten vor:
| • | Naturschutzfachliche Angabe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Stand 20.10.2025, Büro IGL Puscher |
| • | Natura-2000-Verträglichkeitsabschätzung, Stand 06.10.2025, Büro IGL Puscher |
| • | Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit, Stand 06.10.2025, Büro IGL Puscher |
| • | Orientierende bodenkundliche und hydrogeologische Untersuchung, Stand 26.09.2025, boden & grundwasser Allgäu GmbH |
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).