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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 47/2025
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Vermietung der drei Wohnungen in der Weidacher Straße 5

Die 4-Zimmer-Wohnungen mit ca 100 m² Wohnfläche sollen zum 01.02. bzw. 01.03.2026 vermietet werden.

Für die geförderten Wohnungen gelten die Einkommensgrenzen nach Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.

Die Wohnungen sind besonders für kinderreiche Familien geeignet.

Wer sich am Bewerberverfahren beteiligen möchte, sollte sich bei der Gemeinde Durach melden.

Am besten per Mail unter wheiligensetzer@durach-allgaeu.de.

Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt.

Vielen Dank!