Selbstablesung der gemeindlichen Wasserzähler
Wir möchten Sie nochmals an die Übermittlung der Zählerstände
bis spätestens 02.12.2022 erinnern.
Wir bitten um Beachtung: Falls wir keine Nachricht über Ihren Zählerstand erhalten, wird das Steueramt den Zählerstand schätzen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung
Ihr Steueramt