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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Selbstablesung der gemeindlichen Wasserzähler

Wir möchten Sie nochmals an die Übermittlung der Zählerstände bis spätestens 02.12.2023 erinnern.

Wir bitten um Beachtung: Falls wir keine Nachricht über Ihren Zählerstand erhalten, wird das Steueramt den Zählerstand schätzen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Ihr Steueramt