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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 48/2023
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Ausbau Dachgeschosse

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Ausbau eines Dachgeschosses dem Bauamt der Gemeinde Durach mitzuteilen ist.

Der Ausbau eines Dachgeschosses ist beitragspflichtig, d. h. für die Erweiterung der Geschossflächen werden von der Gemeinde Herstellungsbeiträge für die gemeindliche Abwasseranlage und Wasserversorgung veranlagt.

Wir bitten Sie, dies der Gemeinde Durach bis zum 22.12.2023 mitzuteilen