Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Amtliche Bekanntmachungen
Selbstablesung der gemeindlichen Wasserzähler
Wir möchten Sie nochmals an die Übermittlung der Zählerstände bis spätestens 07.12.2025 erinnern. Wir bitten um Beachtung: Falls wir keine Nachricht über Ihren Zählerstand erhalten, wird das Steueramt den Zählerstand schätzen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Ihr Steueramt