Das ist für viele Kindergartenkinder ein lang ersehnter Wunschtraum, der ja nun schon bald in Erfüllung geht. Das, was die Kinder freudig erwarten, ist für Eltern manchmal schon ein schwieriger Schritt. Wir, die Schule und die 4 Kindergärten, möchten den Eltern der künftigen Erstklässler bei diesem Schritt helfen und laden deshalb zu einem gemeinsamen
Bitte beachten Sie, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Der Einschulungsstichtag ist damit der 30.09.2020. Neben rechtlichen Fragen zur Einschulung, vorzeitiger Aufnahme, Korridorkinder, Rückstellung, Schuleignungsverfahren usw. soll vor allem das Gespräch mit Grundschullehrer/Innen im Vordergrund stehen. Natürlich möchten wir auch auf weitere Fragen von Ihnen eingehen.
Interessant wäre dieser Abend auch für Eltern, deren Kinder von Oktober bis Dezember 2020 geboren sind. Sie müssen nicht eingeschult werden, können aber auf Wunsch der Eltern in die Schule. Wir behalten uns in diesem Fall als Entscheidungshilfe aber die Teilnahme an einem Schuleignungsverfahren vor – auch natürlich bei Kindern, die zurückgestellt werden sollen. Für noch später geborene Kinder ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch