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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 5/2025
Vereine und Verbände
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Verein für Heimat, Museum und Geschichte Durach e.V.

Gedenkjahr „500 Jahre Bauernkrieg“

Verein für Heimat, Museum und Geschichte Durach e.V.

Die 12 Artikel von Memmingen

Der Bauernkrieg 1525 war ein epochales Ereignis der deutschen Geschichte. In zahlreichen Territorien brachten die Bauern damals Beschwerden vor und es kam zu Unruhen.

Am 6. März 1525 trafen sich in Memmingen etwa 50 Vertreter der oberschwäbischen Bauerngruppen (des Baltringer Haufens, des Allgäuer Haufens und des Bodensee-Haufens), um sich über das gemeinsame Auftreten gegenüber dem Schwäbischen Bund zu beraten. Nach schwierigen Verhandlungen verkündeten sie einen Tag später die Christliche Vereinigung der Bauern, auch als oberschwäbische Eidgenossenschaft bezeichnet. Am 15. und 20. März 1525 trafen sich die Bauern wieder in Memmingen und verabschiedeten nach weiteren Beratungen die Zwölf Artikel und die Bundesordnung.

Diese beiden sind die einzigen der vielen Programme des Bauernkrieges, die gedruckt wurden. Besonders die Zwölf Artikel wurden innerhalb der nächsten zwei Monate mit einer für die damalige Zeit ungeheuren Auflage von insgesamt 25.000 Exemplaren gedruckt und verbreiteten sich im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches. Da die beiden Texte im Laufe des Bauernkrieges nicht weiterentwickelt wurden, spricht der Historiker Peter Blickle von einer „verfassungsgebenden Bauernversammlung“ in Memmingen.

„Dass wir frei sind und sein wollen“, so lautet die Kernbotschaft der Zwölf Artikel. Der Bogen lässt sich bis zum Grundgesetz der Bundesrepublik spannen. 2000 bezeichnete Bundespräsident Johannes Rau das Manifest als die erste demokratische Verfassungsurkunde auf deutschem Boden.

Der Ruf nach Freiheit, Teilhabe und Dialog erklingt bis heute. Immer geht es auch um gesellschaftliche Anerkennung, Mitwirkungsrechte, Gerechtigkeit und freie Meinungsäußerung.

Die Zwölf Artikel

Eine der Originalurkunden der Zwölf Artikel wird im Stadtarchiv Memmingen verwahrt. Hier der Text der Zwölf Artikel (übertragen in heute lesbares und verständlicheres Deutsch):

1. Jede Gemeinde soll das Recht haben, ihren Pfarrer zu wählen und ihn zu entsetzen (abzusetzen), wenn er sich ungebührlich verhält. Der Pfarrer soll das Evangelium lauter und klar ohne allen menschlichen Zusatz predigen, da in der Schrift steht, dass wir allein durch den wahren Glauben zu Gott kommen können.

2. Von dem großen Zehnten sollen die Pfarrer besoldet werden. Ein etwaiger Überschuss soll für die Dorfarmut und die Entrichtung der Kriegssteuer verwandt werden. Der kleine Zehnt soll abgetan (aufgegeben) werden, da er von Menschen erdacht (und nicht biblisch begründet) ist, denn Gott der Herr hat das Vieh dem Menschen frei erschaffen.

3. Ist der Brauch bisher gewesen, dass man uns für Eigenleute (Leibeigene) gehalten hat, welches zu Erbarmen ist, angesehen, dass uns Christus alle mit seinem kostbarlichen Blutvergießen erlöst und erkauft hat, den Hirten gleich wie den Höchsten, keinen ausgenommen. Darum ergibt sich aus der Schrift, dass wir frei sind und sein wollen.

4. Ist es unbrüderlich und dem Wort Gottes nicht gemäß, dass der arme Mann nicht Gewalt hat, Wildbret, Geflügel und Fische zu fangen. Denn als Gott der Herr den Menschen erschuf, hat er ihm Gewalt über alle Tiere, den Vogel in der Luft und den Fisch im Wasser gegeben.

5. Haben sich die Herrschaften die Hölzer (Wälder) alleine angeeignet. Wenn der arme Mann etwas bedarf, muss er es für das doppelte Geld kaufen. Es sollen daher alle Hölzer, die nicht erkauft sind (gemeint sind ehemalige Gemeindewälder, die sich viele Herrscher angeeignet hatten), der Gemeinde wieder heimfallen (zurückgegeben werden), damit jeder seinen Bedarf an Bau- und Brennholz daraus decken kann.

6. Soll man der Dienste (Frondienste) wegen, welche von Tag zu Tag vermehrt werden, ein Einsehen haben und uns nicht so sehr belasten, so, wie unsere Eltern gedient haben, allein nach Laut des Wortes Gottes.

7. Soll die Herrschaft den Bauern die Dienste nicht über das bei der Verleihung festgesetzte Maß hinaus erhöhen. (Eine Anhebung der Fron ohne Vereinbarung war durchaus üblich).

8. Können viele Güter die Pachtabgabe nicht ertragen. Ehrbare Leute sollen diese Güter besichtigen und die Gült nach Billigkeit neu festsetzen, damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue, denn ein jeglicher Tagwerker ist seines Lohnes würdig.

9. Werden der großen Frevel (Gerichtsbußen) wegen stets neue Satzungen gemacht. Man straft nicht nach Gestalt der Sache, sondern nach Belieben (Erhöhungen von Strafen und Willkür bei der Verurteilung waren üblich). Ist unsere Meinung, uns bei alter geschriebener Strafe zu strafen, darnach die Sache gehandelt ist, und nicht nach Gunst.

10. Haben etliche sich Wiesen und Äcker, die einer Gemeinde zugehören (Gemeindeland, das ursprünglich allen Mitgliedern zur Verfügung stand), angeeignet. Die wollen wir wieder zu unseren gemeinen Händen nehmen.

11. Soll der Todfall (eine Art Erbschaftssteuer) ganz und gar abgeschafft werden, und nimmermehr sollen Witwen und Waisen so schändlich wider Gott und Ehre beraubt werden.

12. Ist unser Beschluss und endliche Meinung, wenn einer oder mehr der hier gestellten Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß wären …, von denen wollen wir abstehen, wenn man es uns auf Grund der Schrift erklärt. Wenn man uns schon etliche Artikel jetzt zuließe und es befände sich hernach, dass sie Unrecht wären, so sollen sie von Stund an tot und ab sein. Desgleichen wollen wir uns aber auch vorbehalten haben, wenn man in der Schrift noch mehr Artikel fände, die wider Gott und eine Beschwernis des Nächsten wären.

Wer nun von Durach in Memmingen dabei war, ist nicht bekannt. Es gibt ein handschriftliches Verzeichnis, „schwarze Liste“ bzw. Blutbuch des Kemptener Fürstabts Sebastian von Breitenstein mit 173 Namen (Quelle: Alfred Weitnauer „Das schöne Allgäu Nr. 20 /1936). Für die Duracher Pfarr sind folgende Namen genannt: „Hans Mair des Landamans sun; Hanns Schellanng genannt Schwandelin; Michel Schellang, sin bruder, Michel Hewel zu miesenbach; Hans Hofer, der Arzat am Stad; und Balthus Hoffer zu Durrach“.