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Duracher Wochenblatt
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Durach

(nichtmaßstäblicher Lageplan)

Bebauungsplan mit Grünordnung “Halde West“

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Halde West“ beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 1,6 ha mit den Grundstücken Flur Nr. 257, 258, 261 und Teilflächen der Flur Nr. 254. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

Das geplante Baugebiet „Halde West“ liegt zwischen der westlich liegenden Füssener Straße (St 2520) und der „Alten Landstraße“ im Osten. Im Nordosten schließt das geplante Baugebiet an bestehende Bebauung entlang der „Alten Landstraße“ an. Ziel der Planung ist es, unmittelbar im westlichen Anschluss des Siedlungsgebietes Wohnbauflächen zu entwickeln, um der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken insbesondere von jungen Familien gerecht zu werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfasssenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Ferner wird gemäß § 13b i. V. m. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Ebenso wird von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

Es besteht die Möglichkeit, sich vom 02.01.2023 bis einschließlich 13.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Durach (Bahnhofsstraße 1, 87471 Durach), II. Stock, Zimmer 24, während der allgemeinen Öffnungszeiten (in der Regel von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äußern (gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

Gemeinde Durach
Bgm. Gerhard Hock