(nichtmaßstäblicher Lageplan)
Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Durach hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Heimkehrerstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 0,3 ha mit den Grundstücken Flur Nr. 136/1, 138/15 und Teilflächen der Flur Nr. 138. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Das geplante Baugebiet „Heimkehrerstraße“ grenzt im Norden an die Vorwaldstraße und im Westen an die Heimkehrerstraße an. Ziel der Planung ist es, im Kernort von Durach den bestehenden Siedlungskörper sinnvoll abzurunden und damit weitere Wohnbauflächen zu entwickeln.
Es besteht die Möglichkeit, sich vom 02.01.2023 bis einschließlich 13.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Durach (Bahnhofsstraße 1, 87471 Durach), II. Stock, Zimmer 24, während der allgemeinen Öffnungszeiten (in der Regel von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr.) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äußern (gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.