Titel Logo
Duracher Wochenblatt
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufforderung zur Hundeanmeldung

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Durach jeder über 4 Monate alte Hund unverzüglich in der Gemeindeverwaltung zur Hundesteuer anzumelden ist.

Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren noch nicht angemeldeten Hund anzumelden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Durach www.durach-allgaeu.de unter der Rubrik

• Rathaus online

• Steuern, Gebühren und Beiträge

• Anmeldung eines Hundes

ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung. Bei Fragen können Sie uns telefonisch unter 0831/56119-28 bzw. per e-mail menth@durach-allgaeu.de erreichen.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Hundeanmeldung jetzt wahr.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt